Das Bildungs- und Teilhabepaket sollte armen Kindern Türen öffnen. In Thüringen wird daraus vielerorts ein Behördenparcours. Die alte Landesregierung baute Präventionsnetze, die neue verspricht ein Mittagessen für alle. Doch am Kern des Systems rührt bislang keine.
Der deutsche Sozialstaat hat für ein Kind, das Fußball spielen will, zunächst eine Gegenfrage: In welchem Rechtskreis lebt es? Bezieht die Familie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Danach folgen Zuständigkeit, Antrag, Nachweis, Bewilligung. Das Kind wollte eigentlich nur zum Training.
So sieht die Alltagssatire eines Systems aus, das 2011 als sozialpolitische Antwort auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstand. Das Gericht hatte klargestellt: Zum menschenwürdigen Existenzminimum gehören für Kinder nicht nur Essen und Schuhe, sondern auch Bildung und soziale Teilhabe. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, deren Bedarf sich mit einem Abschlag aus dem Erwachsenenbedarf errechnen lasse. Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT, sollte daraus ein einlösbares Recht machen.
Fünfzehn Jahre später fällt die Bilanz ernüchternd aus. Das Paket bezahlt Klassenfahrten und Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinsames Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für Sport, Musik oder andere organisierte Freizeitangebote. Doch das neue Factsheet der Bertelsmann Stiftung und des Forschungsverbunds DJI/TU Dortmund beschreibt ein Recht, über dessen tatsächliche Nutzung der Staat selbst nur unvollständig Bescheid weiß. Für Wohngeld- und Kinderzuschlagsfamilien existiert keine bundesweit vergleichbare Nutzungsstatistik. (1)
Selbst die ausgewiesenen »Teilhabequoten« messen nicht, ob ein Kind wirklich Fußball spielt oder Geige lernt, sondern ob im SGB-II-System mindestens eine Leistung bewilligt oder verbucht wurde. Digitale Teilhabekarten können bereits als Bewilligung zählen, obwohl Guthaben später ungenutzt bleibt. Die Zahlen sind also kein Seismograf mit geeichter Skala. Aber sie zeigen, wo der Boden besonders stark bebt.

Thüringen: Das Versprechen schrumpft
In Thüringen erhielten 2025 von den 6- bis unter 15-Jährigen im SGB-II-Bezug 80,4 Prozent wenigstens eine BuT-Leistung. Das klingt zunächst ordentlich, liegt aber vor allem am nahezu automatisch gewährten Schulbedarf. Beim eigentlichen Teilhabebudget – Sportverein, Musikschule, Ferienfreizeit – waren es nur 10,3 Prozent: 2.533 von 24.577 Kindern. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen sank der Wert auf 4,8 Prozent. Bundesweit lagen die Quoten bei 18,3 beziehungsweise 12,1 Prozent.
Schleswig-Holstein kam bei den Jüngeren auf 59,3 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern auf 38,3 Prozent. Unterschiedliche Buchungssysteme erklären einen Teil dieser Abstände; wegdefinieren können sie Thüringens Rückstand nicht.
Noch unangenehmer ist der Blick zurück. 2019 lag die Thüringer Quote für soziale und kulturelle Teilhabe der 6- bis unter 15-Jährigen bei 15,9 Prozent. In der Pandemie fiel sie auf 8,2 Prozent, erholte sich danach aber nur auf 10,7 Prozent im Jahr 2024 und sank 2025 wieder leicht. Der Corona-Schock erklärt den Absturz, nicht die anhaltende Schwäche. Hinter der Statistik steckt eine schlichte Wahrheit: Ein Rechtsanspruch, den neun von zehn anspruchsberechtigten Kindern nicht einmal als Bewilligung erreichen, ist sozialpolitisch ein Versprechen mit Kleingedrucktem.
Dazu kommt die Höhe. 15 Euro im Monat mögen eine Vereinsgebühr teilweise decken. Für Instrumentalunterricht, Ausrüstung, Fahrten oder eine kommerzielle Freizeitaktivität reichen sie selten. Das Paket erkennt zudem vor allem institutionalisierte Kindheit an: Verein, Musikschule, angeleitete Gruppe. Ein Skateboard, Farben zum Malen oder der Kinobesuch mit Freund:innen passen schlechter in die Förderlogik. Der Sozialstaat finanziert Teilhabe am liebsten dort, wo ein Träger eine Quittung ausstellen kann.
Rot-Rot-Grün: gute Diagnose, schwache Therapie
Die vorherige Landesregierung unter Bodo Ramelow regierte von 2014 bis 2024, zuletzt als Minderheitsregierung von Linken, SPD und Grünen. In ihrem Koalitionsvertrag von 2020 benannte sie Armut und soziale Spaltung ausdrücklich und versprach eine »armutssensible Sozialplanung«. (2) Das Land stärkte kommunale Planung, legte 2024 den ersten Lebenslagenbericht junger Menschen vor und unterstützte ab 2022 das Programm »Thüringer Präventionsketten«. Die Idee ist richtig: Jugendamt, Kita, Schule, Gesundheitswesen und freie Träger sollen Familien nicht erst dann begegnen, wenn das Problem bereits zur Akte geworden ist. (3)
Aber schon die Konstruktion zeigt die Grenzen. Das Präventionsprogramm begann nur in fünf ausgewählten Kommunen und wurde wesentlich von der privaten Auridis-Stiftung getragen. Die integrierte kommunale Sozialplanung wird über EU- und Landesmittel kofinanziert. Aus einem universellen Schutz vor Kinderarmut wurde ein Geflecht aus Modellstandorten, Förderrichtlinien und Projektlaufzeiten. Das ist besser als nichts, nur eben kein Ersatz für einen Zugang, der überall funktioniert. (4)
Der eigene Lebenslagenbericht der Ramelow-Regierung lieferte kurz vor dem Machtwechsel die unfreundliche Quittung: Für Minderjährige weist er eine Armutsgefährdungsquote von 23,2 Prozent aus, für 18- bis 24-Jährige sogar 34,2 Prozent. In den Landkreisen Gotha, Sonneberg, Saalfeld-Rudolstadt und Greiz hatten sich Angebote der Jugendarbeit von 2019 bis 2021 mehr als halbiert; 2022 und 2023 war das frühere Niveau nach Einschätzung des Landesjugendhilfeausschusses noch nicht wieder erreicht. (5)
Gerade in einem Flächenland ist das entscheidend. Ein Gutschein für den Sportverein nützt wenig, wenn der Bus nicht fährt, der Jugendclub geschlossen hat oder der nächste Musikunterricht 25 Kilometer entfernt liegt.
Rot-Rot-Grün hat Armut genauer vermessen und fachlich sinnvollere Netzwerke aufgebaut. Eine landesweit einheitliche, proaktive BuT-Praxis entstand daraus jedoch nicht. Das lässt sich nicht allein der Landesregierung anlasten: Ausgeführt wird das bundesrechtliche Paket vor allem von Jobcentern, Kreisen und kreisfreien Städten. Aber genau darin liegt eine politische Ausrede, die jede Ebene bequem an die nächste weiterreichen kann.
Ein Land kann das Bundesgesetz nicht im Alleingang ändern. Es kann aber Verfahren vereinheitlichen, Beratung finanzieren, Daten erheben, Infrastruktur ausbauen und Druck auf den Bund machen. Gemessen am Ergebnis ist das zu wenig geschehen.
Die Brombeer-Koalition: Mittagessen auf Wiedervorlage
Seit Dezember 2024 regieren CDU, BSW und SPD unter Mario Voigt. Ihr Regierungsvertrag verspricht einen kostenfreien Hort ab August 2026 sowie den Einstieg in ein gesundes, warmes und kostenloses Mittagessen für alle Kinder in Kindergarten und Grundschule ab August 2027. Außerdem sollen Schulsozialarbeit, offene Jugendarbeit und die Präventionsketten fortgeführt werden. (6)
Universelle Infrastruktur wäre tatsächlich der bessere Weg: Beim gemeinsamen Mittagessen muss kein Kind seine Armut nachweisen, kein Elternteil einen Extratermin im Amt vereinbaren und kein Caterer unterschiedliche Rechtskreise sortieren.
Nur: Im Doppelhaushalt 2026/27 wurde der landesweite Essenszuschuss nicht finanziert. BSW-Fraktionsvize Frank Augsten fasste es im April gegenüber der dpa denkbar unromantisch zusammen: »Das Geld ist einfach nicht da.« Vier Landkreise bezuschussen Schulessen bereits aus eigenen Mitteln; welche weiteren Kommunen das tun, wusste die Landesregierung nach eigener Auskunft nicht vollständig. So sieht Sozialpolitik im Föderalismus aus: Das Land verspricht Gleichheit, führt aber nicht einmal eine vollständige Liste der lokalen Ungleichheiten. (7)
Auch im Regierungsvertrag der Brombeer-Koalition fehlt eine konkrete Reform des BuT-Zugangs. Es gibt Familien-App, Sozialplanung und Präventionsketten – sinnvolle Instrumente, die aber vor allem helfen sollen, sich in einem komplizierten System besser zurechtzufinden. Die radikalere Frage wäre, warum Familien dieses System überhaupt so oft durchlaufen müssen.
Wenn die Koalition ihr Mittagessen für alle noch finanziert, würde sie an einer Stelle aus der Bedürftigkeitsprüfung aussteigen. Bis dahin bleibt das Versprechen auf Wiedervorlage.
Saalfeld-Rudolstadt: 147 Kinder und ein Parcours
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt lässt sich die Verwaltung der Teilhabe wie unter einem Brennglas betrachten. Für 2024 weist eine Auswertung des Paritätischen bei den 6- bis unter 15-jährigen Kindern im SGB-II-Bezug 1.279 potenziell Berechtigte aus. (8) Nur 147 von ihnen hatten eine Bewilligung für soziale oder kulturelle Teilhabe: 11,5 Prozent. Das entsprach damals exakt dem Thüringer Landeswert. In Rudolstadt lag die Kinderarmutsquote 2023 bei 16,6 Prozent. (9)
Wer auf den Internetseiten von Landkreis, Jobcenter und Stadt nach Hilfe sucht, findet durchaus Informationen – und zugleich die Architektur des Problems. Der Landkreis erklärt, Leistungen seien »auf Antrag« mit Formularen und Nachweisen einzureichen. Das Jobcenter weist zutreffend darauf hin, dass im Bürgergeldbezug der Grundantrag die BuT-Leistungen grundsätzlich umfasst. Für Schülerbeförderung sollen Familien aber zuerst beim Schulverwaltungsamt beantragen und sich nach einer Ablehnung an das Jobcenter wenden. Für die 15 Euro Freizeitbudget ist wiederum der Vereinsnachweis nötig. (10) (11)
Die Stadt Saalfeld gewährt seit 2020 zusätzlich 69 Cent pro Schultag zum Mittagessen an ihren Grund- und Regelschulen – mit eigenem schriftlichen Antrag. BuT-berechtigte Familien sind davon ausgenommen, weil für sie ein anderes System zuständig ist. (12)
Jede Regel für sich lässt sich erklären. Zusammen bilden sie einen Parcours, dessen Bewältigung Zeit, Sprachkenntnisse und die Bereitschaft verlangt, finanzielle Not immer wieder zu dokumentieren.
Dabei ist die Region keineswegs untätig. Das »Brückenjahr« in Rudolstadt (13) vernetzt Kitas, Schulen, Stadt und Landkreis beim Übergang in die Grundschule und wurde im Landesprogramm als gute Praxis vorgestellt. Über mehrjährige EU- und Landesprogramme werden Jugendberatung, praktische Hilfen für junge Menschen und das TIZIAN-Projekt der AWO in Rudolstadt mitfinanziert.
Solche Arbeit kann Familien konkret erreichen. Doch auch hier bleibt die Dialektik der Projektpolitik: Während Fachkräfte Brücken bauen, produziert das Regelsystem weiter Gräben. Und wenn sich gleichzeitig Angebote der Jugendarbeit im Landkreis mehr als halbieren, wird aus dem 15-Euro-Gutschein eine Eintrittskarte für einen Ort, den es womöglich nicht mehr gibt.
Saalfeld-Rudolstadt ist damit kein spektakulärer Sonderfall. Gerade das macht die Region interessant. Sie zeigt einen Sozialstaat, der engagierte Kommunen und Träger mit der Reparatur jener Zugangsprobleme beschäftigt, die er durch Rechtskreisgrenzen, Einzelnachweise und wechselnde Fördertöpfe selbst erzeugt. Die Hilfe ist vorhanden, aber sie erscheint als Suchbild.
Vom Misstrauen zur Infrastruktur
Der Bund will den Teilhabebetrag nach bisherigen Plänen von 15 auf 20 Euro erhöhen und mehr kostenlose Mittagessen ermöglichen. Fünf Euro mehr sind nicht falsch. Sie beantworten aber weder die Frage nach realen Bedarfen noch die nach dem Zugang. Gleichzeitig plant die Bundesregierung nach dem im Juli vorgelegten Gesetzentwurf, den 25-Euro-Sofortzuschlag für arme Kinder abzuschaffen, um beim Kinderzuschlag rund 450 Millionen Euro zu sparen. Wer hier fünf Euro Teilhabe verspricht und dort 25 Euro streicht, betreibt keine Kindergrundsicherung, sondern sozialpolitische Buchführung. Über die Erhöhung des Teilhabebetrags informiert die Bundesregierung; über den geplanten Wegfall des Sofortzuschlags berichtete die Zeit. (14) (15)
Eine ernsthafte Reform müsste das Prinzip umkehren: automatische Auszahlung oder unbürokratische Pauschalen statt fortgesetzter Bedürftigkeitsbeweise; ein gemeinsames digitales und analoges Eingangstor statt wechselnder Ämter; bundesweit vergleichbare Statistiken für alle Rechtskreise; kostenlose Mahlzeiten, erreichbarer Nahverkehr, offene Jugendtreffs, Bibliotheken, Sport- und Kulturangebote als öffentliche Infrastruktur. Wo individuelle Förderung nötig bleibt, sollte der Nachweis der Berechtigung genügen – nicht eine kleine Verwaltungsbiografie für jede Klassenfahrt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gut gemeint und gerade deshalb politisch lehrreich. Es zeigt, wie ein sozialer Rechtsanspruch in dem Moment schrumpft, in dem der Staat ihn mit Misstrauen, Zuständigkeitsgrenzen und Formularen umstellt. Thüringen hat unter zwei sehr verschiedenen Regierungen an der Begleitarchitektur gearbeitet. Die Quoten sagen: Die Tür ist trotzdem zu schwer.
Kinderarmut wartet aber nicht auf die nächste Förderperiode – und ein Kind wird nicht teilhabender, nur weil sein Antrag vollständig ausgefüllt ist.
Quellen:
(2) https://www.spd-thueringen.de/wp-content/uploads/koav-rrg-2020-a4-final.pdf
(7) https://www.zeit.de/news/2026-04/13/zuschuss-fuer-schulessen-manche-landkreise-zahlen-bereits
(8) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Seiten/Presse/docs/expertise_BuT-2025.pdf
(9) https://www.wegweiser-kommune.de/data-api/rest/report/export/sozialbericht%2Brudolstadt.pdf
(11) https://www.jobcenter-slf-ru.de/geld/finanzielle-unterstuetzung-bei-schule-freizeit.html
(12) https://www.saalfeld.de/stadt_verwaltung/buergerservice/service-a-z/?anliegenID=13855DDD04C
(13) https://www.thueringer-praeventionsketten.de/news-detailansicht/93.html
(14) https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/schwerpunkt-zusammenhalt-2342046
(15) https://www.zeit.de/news/2026-07/06/regierung-will-25-euro-zuschlag-fuer-arme-kinder-streichen
