Ein Kaffee mit bitterem Nachgeschmack

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Wie ein Gespräch über Rufbusse offenbarte, dass Bürgerbeteiligung noch immer mit Bürgerinformation verwechselt wird – und weshalb man eine rechtsextreme Partei nicht einfach einmal »machen lassen« kann

Auf dem Betriebshof der Kombus in Saalfeld wurden am 21. Juli zwei Probebetriebe verhandelt. Der eine betrifft ein Rufbussystem, an dem nach den Sommerferien weiter »feinjustiert« werden soll. Der andere betrifft die kommunale Demokratie. Bei ihm scheint ein Teil der politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen der Auffassung zu sein, man könne sogar die AfD einmal »machen lassen«, damit sie beweise, ob sie es besser könne.

Bei Bussen darf man Versuche unternehmen. Man kann Fahrpläne ändern, Bedienzeiten verlängern, Buchungsfristen verkürzen, Zonen neu zuschneiden und eine untaugliche Software ersetzen. Der Schaden eines misslungenen Modellversuchs lässt sich jedenfalls begrenzen.

Bei einer erwiesen rechtsextremistischen politischen Kraft ist das anders. Sie »auszuprobieren« heißt, ihr Menschen, Institutionen, Personalentscheidungen, Kultureinrichtungen, Schulen, soziale Träger, öffentliche Unternehmen und die politische Sprache eines Gemeinwesens zu überlassen. Eine Demokratie ist kein Testgelände, auf dem man nach Jahren nachsieht, ob der Autoritarismus gehalten hat, was seine Plakate versprachen.

Gerade diese Verbindung zwischen einem konkreten Verkehrsprojekt und der politischen Verfassung eines Landkreises machte das Gespräch zwischen Landrat Marko Wolfram (SPD), der Kombus-Geschäftsführung, Vertretern des ÖPNV-Zweckverbandes und meiner Person bedeutsam. Es ging nur vordergründig um die Frage, wann ein Kleinbus kommt. Tatsächlich ging es darum, ob Bürger lediglich erfahren sollen, was die Verwaltung beschlossen hat, oder ob sie die Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, rechtzeitig beeinflussen dürfen.

Ein Sieg, der nichts erledigte

Ausgangspunkt war der Leserbrief »AfD-Erfolg ist kein Betriebsunfall«, den ich nach dem ersten Wahlgang der Landratswahl in der OTZ veröffentlicht hatte. Die Zahlen ließen sich nicht beschwichtigen: Wolfram erhielt am 7. Juni 47,1 Prozent, der AfD-Kandidat Thomas Benninghaus 40,2 Prozent. Gegenüber der Landratswahl 2020 war der Stimmenanteil der AfD von 17,8 auf 40,2 Prozent gestiegen. Die absolute Stimmenzahl hatte sich von 6689 auf 18.627 nahezu verdreifacht.

In der Stichwahl setzte sich Wolfram mit 56,5 gegen 43,5 Prozent durch. Nach Stimmen war das ein deutlicher Sieg; für den Zustand der Demokratie war es keiner. Wolfram gewann gegenüber dem ersten Wahlgang 2828 Stimmen hinzu, Benninghaus lediglich 371. Die demokratische Mobilisierung hatte also funktioniert. Aber sie hatte die rechtsextreme Verankerung nicht zurückgedrängt. Sie verhinderte nur, dass diese das Landratsamt übernahm.

Die amtliche Statistik weist 24.692 Stimmen für Wolfram und 18.998 für Benninghaus aus. Bei einer Wahlbeteiligung von 52,9 Prozent wurde der Landrat somit von knapp 30 Prozent aller Wahlberechtigten gewählt; der AfD-Kandidat erhielt die aktive Zustimmung von fast 23 Prozent. Das ist eine rechtlich einwandfreie Legitimation – und zugleich eine gesellschaftlich erschreckend schmale Grundlage.

Ich hatte in seinem Leserbrief nicht behauptet, Wolfram sei für sämtliche strukturellen Probleme des Landkreises persönlich verantwortlich. Der Bevölkerungsrückgang seit 1994, die Überalterung, die Abwanderung, der industrielle Kahlschlag nach der deutschen Vereinigung, der Rückzug von Banken, Geschäften, Ärzten und öffentlichen Einrichtungen lassen sich nicht einem Landrat zurechnen. Die Kritik zielte auf etwas anderes: auf eine Politik, die den Mangel zwar verwaltet, aber die Bürger zu selten an den Entscheidungen über seine Verteilung beteiligt.

Der Bürger begegnet dem Staat schließlich nicht als staatsrechtlicher Konstruktion. Er begegnet ihm an der Bushaltestelle, im Wartezimmer, vor einer geschlossenen Behördentür, auf einer maroden Straße oder bei der vergeblichen Suche nach einem Termin. Wenn er dort immer wieder erfährt, weshalb etwas nicht geht, entsteht aus vielen sachlich möglicherweise korrekten Einzelbegründungen ein politisches Gesamturteil: Die da oben können es nicht.

Von diesem Urteil lebt die AfD.

Vor der Wahl: »Holger Elias hat recht«

Marko Wolfram reagierte auf den Leserbrief zunächst ungewöhnlich offen. »Holger Elias hat recht«, ließ er am 12. Juni über die OTZ erklären. Bei Mobilität, Erreichbarkeit der Verwaltung, transparenten Projektabläufen und der Entwicklung der Gemeinden müsse man besser werden. Dort, wo der Landkreis Verantwortung trage, müssten die Dinge »spürbarer, schneller und verständlicher« werden.

Das war mehr als die übliche Versicherung, man nehme Sorgen ernst. Der Satz erkannte den politischen Kern der Kritik an: Ein Landkreis kann formal korrekt verwaltet werden und dennoch gesellschaftlich Vertrauen verlieren.

Wolfram lud mich also zu einem Kaffee beziehungsweise zu einem Gespräch im Betriebshof der Kombus ein. Genau einen Monat nach der Stichwahl wurde dieses Versprechen eingelöst. Doch aus der persönlichen Einladung war inzwischen ein institutionell flankierter Termin geworden. Neben dem Landrat saßen der KomBus-Geschäftsführer, der Bereichsleiter Verkehr, eine Vertreterin der Geschäftsstelle des Zweckverbandes sowie Medienvertreter am Tisch.

Darin muss man keine inszenierte Übermacht sehen. Es war sachlich sinnvoll, die zuständigen Fachleute einzubeziehen. Dennoch blieb die Rollenverteilung eindeutig: Der Bürger kam mit seinen Erfahrungen, seinem Fragenkatalog und seinen Vorschlägen. Die Institution kam in Mannschaftsstärke. Und verfasste anschließend selbst die öffentliche Zusammenfassung.

Die OTZ nannte die Begegnung einen »recht harmonischen Kaffeeplausch«. Harmonie kann jedoch auch das Ergebnis einer Sitzordnung sein. Wer von mehreren Funktionsträgern umgeben ist, kann ausführlich angehört werden, ohne deshalb an einer Entscheidung beteiligt zu sein. Der Bürger spricht, die Institution antwortet im Plural, und am Ende besitzt sie auch noch das Protokoll.

Zwei Berichte. Und ein ausgelassener Konflikt

Die nachträglichen Darstellungen von OTZ und Landratsamt unterscheiden sich, haben aber eine Gemeinsamkeit: Die tiefgreifenden Differenzen des Gesprächs werden nur unvollständig sichtbar.

Die OTZ hob meine Warnung hervor, man lebe in einem »vorfaschistischen Zeitalter«. Damit wurde der Publizist zur düsteren Kassandra, während das Treffen selbst als überwiegend harmonisch erschien. Die politische Zuspitzung lieferte die Schlagzeile, der Streit über die Voraussetzungen funktionierender Demokratie geriet dagegen in den Hintergrund.

Das Landratsamt wählte die entgegengesetzte Methode. Seine Pressemitteilung trug den Titel »Bei einer Tasse Kaffee über Kombus Flex ausgetauscht«. Der Untertitel meldete, der Landrat habe ein »Wahlkampfversprechen gegenüber Leserbriefschreiber« eingelöst. Das Gespräch wurde damit zur erledigten Aufgabe: Versprechen gegeben, Termin durchgeführt, Erfolg vermeldet.

In meiner Gesprächsaufzeichnung erscheint der Termin erheblich konfliktreicher. Danach wurde die Forderung nach einer frühzeitigen Beteiligung der künftigen Nutzer an der Planung von Kombus Flex nicht nur zurückhaltend aufgenommen, sondern in der Sache abgelehnt. Auch ein professionell verankerter, unabhängiger Mobilitäts- oder Fahrgastbeirat fand demnach keine Zustimmung. Sinngemäß sei erklärt worden, ein solches Gremium »bringe nichts«.

Die amtliche Mitteilung formuliert höflicher. KomBus verfüge über die gewählten Mitglieder des Zweckverbandes bereits über ein demokratisch legitimiertes Bürgerbeteiligungsgremium, erklärte Wolfram dort.

Beide Fassungen führen zum selben Problem. Sie verwechseln demokratische Legitimation mit praktischer Beteiligung.

Der Zweckverband ist kein Fahrgastbeirat

Die Verbandsversammlung des ÖPNV-Zweckverbandes ist ein politisches Entscheidungs- und Kontrollorgan. Ihre Mitglieder sind mittelbar demokratisch legitimiert. Ein Mobilitätsbeirat wäre dagegen ein beratendes Beteiligungsgremium, in dem Fahrgäste, Menschen mit Behinderungen, Senioren, Jugendliche, Beschäftigte, Sozialverbände und Einwohner dünn besiedelter Gemeinden ihre Alltagserfahrungen systematisch einbringen könnten.

Das eine ersetzt das andere so wenig wie der Kreistag eine Bürgersprechstunde oder eine Wahl die öffentliche Debatte ersetzt.

Demokratische Legitimation beantwortet die Frage, wer entscheiden darf. Bürgerbeteiligung beantwortet die Frage, wessen Kenntnisse, Interessen und Einwände vor einer Entscheidung berücksichtigt werden. Wer beides gleichsetzt, betrachtet die Stimmabgabe als sechsjährigen Blankoscheck.

Gerade diese Verwechslung erklärt das Zerbröseln kommunaler Demokratie. Die Bürger dürfen ihre Vertreter wählen. Anschließend gelten die Vertreter selbst als institutionalisierte Form der Bürgerbeteiligung. Das Volk ist dann überall repräsentiert und muss nirgends mehr persönlich vorkommen.

Auch der Verweis auf angeblich mehr als 70 Bürgerversammlungen löst den Widerspruch nicht auf. Das Landratsamt schreibt, diese Veranstaltungen hätten nach dem Beschluss zur Einführung stattgefunden, um das Projekt »vorzustellen«. Ich erinnere mich dagegen daran, dass im Gespräch vor allem auf Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit beziehungsweise nach der Einführung verwiesen worden sei.

Für die demokratische Bewertung ist der zeitliche Streit nicht einmal entscheidend. Beide Darstellungenstellungen sprechen von Vorstellung und Information, nicht von ergebnisoffener Mitwirkung an der Konzeption.

Eine Informationsveranstaltung wird nicht dadurch zur Bürgerbeteiligung, dass Bürger im Raum sitzen. Beteiligung beginnt erst dort, wo Alternativen noch offen sind und Einwände Folgen haben können. Wurde über die fünf Bedienungszonen beraten? Über die zweistündige Voranmeldefrist? Über die Betriebspause zwischen 12 und 15 Uhr? Über das Ende des Angebots um 17 Uhr? Über die Ersetzung bestimmter Linienverbindungen durch bedarfsgesteuerte Fahrten? Über soziale Standards bei Subunternehmen?

Wenn nicht, waren die Bürger keine Mitgestalter. Sie waren Publikum.

Die Demokratie als nachträglicher Kundendienst

Die KomBus-Führung räumte bei dem Treffen ein, dass am ursprünglichen Konzept bereits zahlreiche Veränderungen vorgenommen worden seien. Gestrichene Linien wurden teilweise wieder eingeführt, virtuelle Haltestellen ergänzt, Buchungs- und Sperrregeln angepasst. Nach den Sommerferien wolle man die Entwicklung weiter beobachten und gegen Ende des Jahres eine abschließende Zwischenauswertung vornehmen.

Eine »abschließende Zwischenauswertung« ist eine hübsche Schöpfung der Verwaltungssprache. Sie verspricht Endgültigkeit und Vorläufigkeit zugleich. Niemand kann später sagen, man habe nicht abgeschlossen; niemand kann aber auch verlangen, dass der Abschluss bereits Konsequenzen haben müsse.

Dass KomBus korrigiert, ist grundsätzlich positiv. Problematisch ist die Reihenfolge: erst planen, dann einführen, danach Beschwerden sammeln und schließlich an »Stellschrauben« drehen. Bürgerbeteiligung erscheint damit als nachträglicher Kundendienst. Die Nutzer dürfen Fehler melden, nachdem sie von ihnen betroffen sind.

Gerade bei einem neuen On-Demand-System wäre eine andere Reihenfolge möglich gewesen: Bedürfnisse in den Gemeinden ermitteln, typische Wegeprofile erfassen, Senioren und Jugendliche befragen, soziale Einrichtungen einbeziehen, Testgruppen bilden, Betriebszeiten erproben und erst danach das endgültige Modell festlegen.

Das hätte nicht alle Fehler verhindert. Aber es hätte die Bereitschaft geschaffen, das System als gemeinsames Projekt zu betrachten. Beteiligung ist nicht nur eine demokratische Zierde. Sie ist praktisches Wissen.

Zahlen ohne Maßstab

Das Landratsamt präsentiert die bisherige Entwicklung von Kombus Flex als Erfolgsgeschichte, sogar als »Quantensprung«: 8914 Fahrgäste bei 5825 Fahrten innerhalb von sieben Monaten. Vorausgesetzt, »Fahrten« bezeichnet tatsächlich durchgeführte Fahrzeugfahrten, ergibt sich rechnerisch eine durchschnittliche Besetzung von rund 1,53 Fahrgästen. Schon die begriffliche Unklarheit zeigt, wie schwer sich die Zahlen bewerten lassen.

Nicht veröffentlicht wurden bislang die besetzten und unbesetzten Kilometer, der Bündelungsgrad, durchschnittliche Wartezeiten, abgelehnte Buchungen, Anschlussverluste, Stornierungen, Leerfahrten, der Anteil von Telefon- und App-Bestellungen oder die Kosten je tatsächlich befördertem Fahrgast.

Ein von mir vorgelegter Recherche-Zwischenbericht hatte genau diese Lücken benannt. Öffentlich nachvollziehbar sind die Produktidee, die Betriebszeiten und eine Kostengröße von etwa 1,8 Millionen Euro jährlich für Flex-Einführung und TaktBus-Ausbau. Nicht öffentlich erkennbar sind die ursprünglichen Fahrgastprognosen, ein verbindliches Set von Erfolgskriterien sowie eine belastbare Nutzen-Kosten-Bewertung.

Zahlen können korrekt sein und trotzdem wenig erklären. Wer keinen Zielwert nennt, kann jedes Ergebnis zum Erfolg erklären.

Ich berichtete beim Gespräch von einer Sonntagsschicht, in der ich 86 Kilometer zurückgelegt hatte, fast 80 Prozent davon ohne Fahrgast. Eine einzelne Schicht beweist noch nicht, dass das Gesamtsystem unwirtschaftlich ist. Sie begründet aber die Notwendigkeit, Leerfahrten systematisch zu erfassen und offenzulegen. Die Windschutzscheibe ist kein Ersatz für Statistik. Sie sieht jedoch gelegentlich das, was in der Statistik fehlt.

Ausführlich bezifferte das Landratsamt dagegen 113 Fahrgäste, die ein Fahrzeug bestellt hatten und nicht erschienen waren. Nach drei solchen Vorfällen droht die Sperrung. Das ist betrieblich nachvollziehbar. Verräterisch ist nur die Verteilung der Genauigkeit: Wo Bürger Fehlverhalten zeigen, zählt die Verwaltung präzise und sanktioniert. Wo Planung und Steuerung verantwortlich wären, spricht sie von Anlaufphase, Innovation und Feinjustierung.

Die organisierte Unzuständigkeit

Das Gespräch lieferte eine kleine Mustersammlung jener Antworten, mit denen kommunale Politik ihre Grenzen als Sachzwänge präsentiert.

Die Betriebspause zwischen 12 und 15 Uhr? In dieser Zeit verkehre der Schülerverkehr. Die lange Vorbestellfrist? Folge der Dispositionslogik. Die geringe Bekanntheit? Gemeinden und Amtsblätter seien informiert worden. Der gewünschte Fahrgastbeirat? Der Zweckverband sei bereits demokratisch legitimiert. Eine Ausweitung der Verkehre? Wünschenswert, aber Kosten und Personalsituation müssten beachtet werden.

Jede einzelne Antwort kann sachlich richtig sein. Zusammengenommen bilden sie ein System organisierter Unzuständigkeit. Für jedes Problem existiert eine Erklärung, aber kaum eine verantwortliche Instanz, die es als veränderbar behandelt.

Die Lücke zwischen 12 und 15 Uhr verschwindet nicht dadurch, dass irgendwo Schülerbusse fahren. Entscheidend ist, ob ein älterer Mensch aus seinem Ort zum Arzt und wieder zurückkommt. Die zweistündige Vorbestellfrist mag softwareseitig begründbar sein, bleibt aber bei unerwarteten Terminen ein Hindernis. Ein Hinweis im Amtsblatt erreicht nicht zwangsläufig jene Menschen, die den neuen Rufbus am dringendsten benötigen.

Landrat Wolfram empfahl, man müsse die App einmal selbst in der Hand halten und einen Bus buchen. Ausgerechnet dem Mann, der solche Busse fährt, wurde damit (indirekt) der Praxistest empfohlen. Kritik an einer öffentlichen Dienstleistung verwandelte sich in ein Anwendungsproblem des Kritikers: Vielleicht hatte er den Quantensprung nur noch nicht richtig bedient.

»Die AfD doch machen lassen«

Noch schwerer als die Differenzen über den Nahverkehr wiegt die politische Passage des Gesprächs. Nach meiner Aufzeichnung wurde aus dem Kreis der Teilnehmer die Auffassung geäußert, man solle die AfD »doch machen lassen«, falls sie eine Wahl gewinne. Sie müsse erst beweisen, ob sie es besser könne, das Regieren. Ihr Erfolg sei ohnehin vor allem eine Folge der Bundespolitik.

Natürlich wird das Wahlverhalten im Landkreis von der Bundespolitik beeinflusst. Wirtschaftliche Unsicherheit, Inflation, Kriegspolitik, Migration, der Niedergang der öffentlichen Infrastruktur und die Entfremdung von den Regierungsparteien enden nicht an der Kreisgrenze. Aber der Verweis auf Berlin darf die lokalen Akteure nicht von ihrer Verantwortung entlasten.

Dass lokale politische Arbeit sehr wohl einen Unterschied macht, zeigt ausgerechnet Wolframs frühere Wirkungsstätte Probstzella. Dort erhielt er im ersten Wahlgang 64,1 Prozent, Benninghaus nur 27,2 Prozent. Die bundespolitische Lage war dieselbe wie in Katzhütte, Königsee oder Deesbach. Unterschiedlich war das lokal gewachsene Vertrauen.

Wer behauptet, der AfD-Erfolg sei im Wesentlichen von außen importiert, übersieht deshalb die kommunale Gegenprobe: Persönliche Glaubwürdigkeit, erreichbare Verwaltung, sichtbare Entscheidungen und ernsthafte Beteiligung können den Sog der extremen Rechten begrenzen.

Noch problematischer ist die Idee, man könne die AfD einmal regieren lassen. Der Thüringer Landesverband wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als »erwiesen rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« eingestuft. Die Behörde sieht im völkisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis der Partei einen Kern ihrer Ideologie.

Das bedeutet nicht, dass jeder AfD-Wähler ein geschlossener Rechtsextremist ist. Es bedeutet aber, dass die Partei, der er seine Stimme gibt, nicht als gewöhnliches kommunalpolitisches Experiment behandelt werden kann.

Ein Landrat ist kein unumschränkter Herrscher. Er ist an Recht, Kreistag, Haushalt und Gerichte gebunden. Aber er ist auch kein Karnevalsprinz. Er führt die Kreisverwaltung, prägt Personalentscheidungen, vertritt den Landkreis, beeinflusst öffentliche Unternehmen, Förderprioritäten, Kulturpolitik und die politische Atmosphäre. Schon bevor Gesetze offen verletzt werden, kann eine Verwaltung kälter, selektiver und einschüchternder werden. Kulturelle Einrichtungen, Jugendprojekte, Migrantenorganisationen oder kritische Vereine merken politische Veränderungen oft früher als die Kommunalaufsicht.

Eine rechtsextreme Partei »machen zu lassen« ist deshalb keine demokratische Gelassenheit. Es ist die Bereitschaft, andere den Preis des Experiments zahlen zu lassen.

Wer die Aggression nicht sieht

Auch bei der Einschätzung des gesellschaftlichen Klimas kam es nach meiner Darstellung zu erheblichen Differenzen. Ich berichtete von einer wachsenden Gereiztheit, Verbitterung und Aggressivität, die ihm bei seinen Fahrten und in Gesprächen mit Menschen im ländlichen Raum begegnet. Andere Teilnehmer hätten dem mit dem Hinweis widersprochen, in ihrem persönlichen Umfeld nehme man eine solche Entwicklung nicht wahr.

Beides sind zunächst subjektive Wahrnehmungen. Eine Busroute ist keine repräsentative Bevölkerungsumfrage. Das persönliche Umfeld von Führungskräften ist es allerdings ebenso wenig.

Der Unterschied liegt im Erkenntnisinteresse. Wer täglich Menschen aus unterschiedlichen Orten, Altersgruppen und sozialen Lagen befördert, hört andere Gespräche als jemand, dessen Alltag überwiegend in Verwaltung, Geschäftsführung und politischen Gremien stattfindet. Solche Beobachtungen dürfen nicht vorschnell verallgemeinert werden. Sie dürfen aber auch nicht deshalb verworfen werden, weil sie im eigenen Bekanntenkreis nicht vorkommen.

Gerade hier könnte ein unabhängiger Beirat seine Funktion entfalten. Er würde subjektive Einzelerfahrungen sammeln, vergleichen und in überprüfbare Hinweise übersetzen. Wer dieses Instrument für nutzlos erklärt, darf sich anschließend nicht darüber beklagen, dass ihm belastbare Kenntnisse über die Stimmung an der Basis fehlen.

Die Ablehnung eines Beirates und die Bestreitung eines wahrnehmbaren Aggressionspotenzials gehören deshalb zusammen. In beiden Fällen erklärt das institutionelle Umfeld seine eigene Wahrnehmung zum Maßstab. Was am Leitungstisch nicht erscheint, gilt als nicht vorhanden.

Was »vorfaschistisch« bedeutet

Der Ausdruck »vorfaschistisches Zeitalter« ist hart. Er darf nicht als pauschale Beschimpfung von 18.998 Wählern missverstanden werden. Vorfaschistisch bezeichnet keinen statistisch exakt messbaren Anteil überzeugter Faschisten. Es beschreibt eine gesellschaftliche Übergangslage, die weit über den Landkreis hinausgeht.

Sie entsteht, wenn autoritäre Vorstellungen normal werden, ohne bereits die gesamte Staatsmacht erobert zu haben. Wenn rassistische und geschichtsrevisionistische Aussagen nicht mehr abschrecken und die Hetze gegen Ausländer anschwillt, weil man sie ersatzweise für politisches Versagen verantwortlich macht. Wenn Menschen den Verlust von Grundrechten anderer als hinnehmbaren Preis für einen politischen Denkzettel betrachten. Wenn demokratische Verantwortungsträger sagen, man solle die extreme Rechte erst einmal ausprobieren. Und wenn Institutionen Beteiligung durch Information, Politik durch Verwaltung und Verantwortung durch Zuständigkeit ersetzen.

Das Gefährliche liegt nicht allein in der Stärke der AfD. Es liegt in der Schwäche der demokratischen Vorstellungskraft ihrer Gegner.

Wer den Bürgern immer nur erklärt, weshalb wenig verändert werden könne, überlässt der AfD das Monopol auf Veränderung, das sich aus Unzufriedenheit speist. Sie muss dann kein tragfähiges Programm vorlegen. Es genügt, dass sie den Bruch verspricht, während die anderen Parteien die Vorzüge des Verfahrens erläutern.

Handlungsunfähigkeit ist keine Tugend

Es wäre billig, sämtliche Schwierigkeiten Marko Wolfram oder der KomBus-Geschäftsführung persönlich anzulasten. Landkreise und Kommunen leiden unter struktureller Unterfinanzierung, Personalmangel, komplizierten Förderregeln, demografischer Schrumpfung und einer Aufgabenverlagerung von Bund und Land, der nicht immer das erforderliche Geld folgt.

Aber reale Handlungsgrenzen verlangen mehr politische Offenheit, nicht weniger.

Wer wenig Spielraum hat, muss erklären, welche Entscheidungen dennoch möglich sind, welche Prioritäten gesetzt wurden und wer andere Lösungen verhindert. Er darf Sachzwänge nicht wie Naturgesetze behandeln. Sonst wird Politik zur Verwaltung des Unvermeidlichen und Bürgerbeteiligung zur nachträglichen Erläuterung bereits beschlossener Einschränkungen.

Handlungsfähigkeit besteht nicht darin, unbegrenzte Macht vorzutäuschen. Sie besteht darin, Konflikte sichtbar zu machen, Verantwortung zuzuordnen, Alternativen offenzulegen und Entscheidungen korrigierbar zu halten. Wer dagegen jede Einschränkung als Beweis verantwortungsvoller Amtsführung verkauft, macht aus Ohnmacht eine Qualifikation.

Ein unabhängiger Mobilitätsbeirat wäre deshalb keine Nebenregierung. Er könnte ein Anhörungsrecht bei größeren Fahrplan- und Strukturänderungen erhalten. KomBus sollte monatlich Buchungen, tatsächlich durchgeführte Fahrten, Leerfahrten, besetzte Kilometer, Wartezeiten, abgelehnte Fahrtwünsche, Ausfälle und Beschwerden veröffentlichen. Die mehr als 70 Bürgerversammlungen müssten mit Datum, Beteiligung, vorgebrachten Einwänden und daraus entstandenen Änderungen dokumentiert werden. Betriebszeiten und Buchungsfristen könnten in zeitlich begrenzten Modellversuchen getestet werden, mit vorher festgelegten Erfolgskriterien.

Das wäre kein Angriff auf die demokratische Legitimation des Zweckverbandes. Es wäre demokratische Intelligenz: die organisierte Fähigkeit einer Institution, aus den Erfahrungen derjenigen zu lernen, für die sie geschaffen wurde.

Marko Wolfram hat sein Kaffeever­sprechen eingelöst. Ob er auch das politische Versprechen einlöst, das in seinem Satz »Holger Elias hat recht« lag, ist offen. Die Antwort wird nicht in einer weiteren Pressemitteilung stehen. Sie wird sich daran zeigen, ob aus Kritik überprüfbare Veränderungen entstehen und ob die Verantwortlichen begreifen, dass Demokratie mehr verlangt, als den Bürgern eine bereits getroffene Entscheidung zu erklären.

Einen Rufbus kann man versuchsweise fahren lassen und anschließend neu justieren. Eine rechtsextreme Partei sollte man dagegen lieber nicht probeweise an die Macht bringen.

Die Demokratie ist kein On-Demand-Angebot. Sie muss gerade dann verkehren, wenn die Verantwortlichen keinen Bedarf angemeldet haben.

About the author

Holger Elias

Studien der Journalistik und Kommunikations-Psychologie. War beruflich als Korrespondent und Redakteur bei Nachrichtenagenturen (reuters, cna usw.), für überregionale Tageszeitungen sowie für Rundfunk und Fernsehen tätig. Lebte und arbeitete knapp acht Jahre als EU-Korrespondent in Brüssel. Als Verleger und Publizist gab er knapp 140 Buchtitel heraus.

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