Am 6. Oktober hat der Landtag von Sachsen-Anhalt Tobias Rausch von der AfD zu seinem Präsidenten gewählt: 48 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, fünf Enthaltungen. Hans-Thomas Tillschneider von derselben Partei wurde anschließend einer seiner Stellvertreter. So dokumentiert es der Landtag selbst. Eine vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingeordnete Partei steht damit an der Spitze des Parlaments. Das ist eine politische Zäsur, die sich durch den Hinweis auf die begrenzten Befugnisse eines Parlamentspräsidenten nicht verkleinern lässt. [1][2]
Der entscheidende Vorgang ist die Bereitschaft, dieser Partei institutionelles Ansehen und zusätzliche Macht zu verschaffen. Dazu brauchte es Entscheidungen außerhalb ihrer eigenen Fraktion. Wer jetzt vor allem über parlamentarische Gepflogenheiten spricht, verschiebt den Blick von der politischen Verantwortung auf die Verwaltung eines Ergebnisses. Die Frage lautet: Wer hilft einer rechtsextremen Partei dabei, aus ihrer parlamentarischen Präsenz einen Anspruch auf die Führung demokratischer Institutionen zu machen?
Für Thüringen habe ich den Begriff des »vorfaschistischen Zeitalters« gewählt. Sachsen-Anhalt gibt Anlass, diese Warnung auszuweiten. Gemeint ist eine Phase, in der autoritäre und völkische Politik gesellschaftlich anschlussfähig wird und demokratische Akteure ihre Abwehr dagegen schrittweise aufgeben. Der Begriff bezeichnet eine Gefahr und eine politische Entwicklung, keinen bereits vollendeten Systemwechsel. Gerade deshalb verlangt er Handeln. Wer erst widersprechen will, wenn die Demokratie beseitigt ist, verwechselt die Feststellung einer Katastrophe mit ihrer Verhinderung.
Stimmen sind geheim, die Verantwortung nicht
Die AfD verfügt über 39 Mandate, das BSW über fünf. Zusammen sind das 44 Sitze. Rausch erhielt 48 Ja-Stimmen. Mindestens vier Stimmen müssen folglich außerhalb dieser beiden Fraktionen abgegeben worden sein; mindestens neun kamen außerhalb der AfD. Das BSW erklärte, Rausch unterstützt zu haben. Wer die weiteren Stimmen abgab, ist durch das geheime Wahlverfahren nicht nachgewiesen. Diese Grenze gilt auch für einen entschiedenen politischen Kommentar. [1][3][4]
Die CDU-Fraktionsspitze hatte ihren 15 Abgeordneten Enthaltung empfohlen. Im gesamten Wahlgang gab es aber nur fünf Enthaltungen. Daraus folgt, dass die Empfehlung nicht von allen befolgt wurde. Es folgt nicht, dass die übrigen CDU-Abgeordneten mit Ja stimmten: Sie könnten auch gegen Rausch gestimmt haben. Sven Schulze erklärte, einige hätten zuvor ein Nein angekündigt, niemand ein Ja. Diese Darstellung ist eine Parteiaussage, keine Offenlegung der geheimen Stimmen. [13]
Am 7. Oktober behauptete Rausch, CDU-Stimmen hätten ihm geholfen; gegenüber dpa sprach er außerdem von entsprechender Unterstützung für Siegmund im Dezember. Der Deutschlandfunk berichtete darüber. Rausch hat ein politisches Interesse daran, die Abgrenzung zur AfD als bereits überwunden darzustellen. Seine Behauptung erhöht den Aufklärungsbedarf, ersetzt aber keinen überprüfbaren Beleg. Gerade ein entschiedener Kommentar muss diese Grenze halten. [14]
Ebenso wichtig ist eine zweite Unterscheidung: AfD und BSW hätten bei geschlossenem Ja-Votum bereits über eine Mehrheit verfügt. Die CDU-Enthaltungen waren deshalb nicht rechnerisch notwendig, um Rausch zu wählen. Der Vorwurf an die CDU-Führung betrifft ihre politische Haltung und ihr öffentliches Signal. Der Vorwurf an das BSW betrifft die erklärte aktive Unterstützung. Beides ist kritikwürdig, aber auf unterschiedliche Weise.
Das BSW macht die Normalisierung praktisch
Die BSW-Unterstützung ist der klarste belegte Beitrag zur Wahl Rauschs. Der Deutschlandfunk berichtet, die Partei habe sich auf die parlamentarische Tradition berufen, wonach die stärkste Fraktion den Präsidenten stellt. Hier wird aus einer Gepflogenheit ein politischer Entlastungsgrund. Als könne die Größe einer Fraktion die Frage beantworten, ob deren Vertreter zur Führung einer demokratischen Institution geeignet ist. [3]
Dabei entsteht ein fundamentaler Widerspruch. Wer soziale Gerechtigkeit beansprucht, muss die Gleichheit der Menschen zum Ausgangspunkt seiner Politik machen. Eine Politik, die Zugehörigkeit und Rechte an Herkunft bindet, stellt diese Gleichheit infrage. Zusammenarbeit mit einer solchen politischen Richtung lässt sich nicht schon dadurch rechtfertigen, dass man einzelne soziale Forderungen teilt. Ein gemeinsamer Antrag kann sachlich richtig sein; die Übertragung eines Leitungsamtes ist eine Entscheidung über Vertrauen und institutionelle Autorität.
Das BSW hat nach eigener Darstellung gegen Tillschneider als Vizepräsidenten gestimmt. Das gehört zur vollständigen Darstellung. Eine Unterstützung aller AfD-Kandidaten ist damit nicht belegt. Es zeigt zugleich, dass die Partei durchaus zwischen Personen entscheidet. Wer bei einem Kandidaten politische Gründe für ein Nein erkennt, kann beim anderen nicht so tun, als ersetze die Fraktionsstärke jede politische Prüfung. [4]
Diese Kritik setzt keine heimliche Vereinbarung voraus. Sie unterstellt auch nicht jedem BSW-Abgeordneten die Absicht, eine autoritäre Ordnung herbeizuführen. Sie benennt die Verantwortung für eine erklärte Handlung. Wer eine rechtsextreme Partei institutionell aufwertet, muss sich mit deren Zielen auseinandersetzen. Sich auf die eigene gute Absicht zurückzuziehen, genügt nicht. Politische Verantwortung umfasst die absehbaren Folgen dessen, was man ermöglicht.
CDU kann sich nicht in der Enthaltung verstecken
CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann bezeichnete Rauschs Wahl am 7. Oktober als schweren Schlag für ihre Partei. Die Unterstützung einer extremistischen Partei oder einer von ihr geführten Regierung sei mit den Werten der CDU unvereinbar. Das ist ein wichtiger Gegenbefund zu der Vorstellung, die gesamte CDU habe die Grenze zur AfD aufgegeben. Eine solche pauschale Behauptung wäre falsch. [5]
Umso deutlicher stellt sich die Frage an die Landespolitik: Warum wurde Enthaltung empfohlen, wenn das politische Urteil über die Partei so eindeutig sein soll? Enthaltung ist kein Ja. Sie kann aber ausdrücken, dass ein Vorgang hingenommen wird, zu dem man sich öffentlich nicht bekennen möchte. Im konkreten Fall wäre ein Nein die sichtbare parlamentarische Entsprechung des behaupteten Widerspruchs gewesen. Dass es Rauschs Wahl wahrscheinlich nicht verhindert hätte, macht diese Unterscheidung politisch keineswegs bedeutungslos.
Hier liegt der dialektische Kern der Strategie vermeintlicher Schadensbegrenzung. Wer durch Zurückhaltung kurzfristig einen offenen Konflikt vermeiden will, kann langfristig die politische Grenze schwächen, auf die er sich weiterhin beruft. Der nächste Schritt wirkt weniger außergewöhnlich, weil der vorherige bereits hingenommen wurde. Ein Präsidentenamt begründet keine Regierungskoalition. Es kann aber die Vorstellung fördern, Kooperation mit der AfD sei vor allem eine Frage des geeigneten Anlasses.
Der Begriff des Wegbereiters muss deshalb an konkrete Handlungen gebunden bleiben. Die unbekannten zusätzlichen Ja-Stimmen haben Rauschs Mehrheit erweitert. Das BSW hat seine Unterstützung erklärt. Die CDU-Landesfraktionsführung hat auf ein empfohlenes Nein verzichtet. Diese unterschiedlichen Verantwortlichkeiten lassen sich scharf kritisieren, ohne sie gleichzusetzen. Die Union kann ihre Glaubwürdigkeit nur durch eine überprüfbare politische Praxis verteidigen. Nachträgliche Bestürzung ersetzt diese Praxis nicht.
Was »vorfaschistisch« hier bezeichnet
Die amtliche Einstufung des AfD-Landesverbandes wurde im Oktober 2023 vorgenommen. Das Innenministerium beschreibt als Grundlage unter anderem Äußerungen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip sowie Verbindungen führender Funktionäre in das rechtsextremistische Spektrum. Das ist eine behördliche Bewertung mit konkreten Begründungen. Sie ist kein Parteiverbot und kein Gerichtsurteil über jeden einzelnen Abgeordneten. [2]
Meine politische Analyse geht darüber hinaus und muss sich gerade deshalb erklären. Als faschistische Tendenzen bezeichne ich die Verbindung von völkischer Zugehörigkeit, der Abwertung gleichberechtigter Menschen und einem Machtanspruch, der gesellschaftlichen Pluralismus zum Hindernis erklärt. Nicht jede konservative Position ist faschistisch. Nicht jede scharfe Migrationskritik erfüllt diese Kriterien. Die Grenze wird dort überschritten, wo Herkunft über den menschlichen Wert entscheiden soll und legitimer Widerspruch als Verrat am eigentlichen Volk erscheint.
»Vorfaschistisch« bezeichnet in diesem Beitrag die politische Vorbereitung eines solchen Machtverhältnisses: Die völkische Richtung gewinnt Legitimität; andere Akteure gewöhnen sich an sie als möglichen Partner; die Verteidigung universeller Rechte wird als störender Moralismus behandelt. Diese Entwicklung kann innerhalb formal korrekter Verfahren voranschreiten. Ihre Gefährlichkeit liegt gerade darin, dass jeder einzelne Schritt begrenzt und erklärbar erscheint, während sich das Verhältnis der Kräfte verändert.
Thüringen: Warnung und Gegenbeweis zugleich
Thüringen liefert einen konkreten Beleg dafür, wie viel von einer parlamentarischen Leitungsrolle abhängen kann. Am 26. September 2024 verweigerte AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler Verfahrensschritte, die das Parlament zur Konstituierung benötigte. Der Verfassungsgerichtshof verpflichtete ihn am folgenden Tag, unter anderem den Namensaufruf vorzunehmen, die Beschlussfähigkeit festzustellen und über die vorläufige Tagesordnung abstimmen zu lassen. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz fasst seine Weigerung als verfassungswidrig zusammen. [6]
Dafür musste eine begrenzte Funktion nicht erst zur Regierungsgewalt werden. Sie reichte aus, um den Beginn parlamentarischer Selbstorganisation zu blockieren. Daraus lässt sich kein späterer Amtsmissbrauch Rauschs ableiten. Wohl aber widerlegt der Vorgang die Vorstellung, man könne Leitungsämter unabhängig von der politischen Haltung ihrer Inhaber betrachten. Das Vertrauen in eine unparteiische Amtsführung ist eine politische Voraussetzung, keine automatisch mit der Wahl eintretende Eigenschaft.
Zur Thüringer Geschichte gehört ebenso deutlich: Den gerichtlichen Antrag stellten die CDU-Fraktion und ein CDU-Abgeordneter. CDU und BSW beantragten eine Änderung der Geschäftsordnung; das Plenarprotokoll dokumentiert ihre gemeinsame Initiative. Beide Parteien haben damals zur parlamentarischen Abwehr beigetragen. Der Gegenbefund zeigt, dass andere Entscheidungen möglich waren und weiterhin möglich sind. [7]
Thüringen und Sachsen-Anhalt sind deshalb nicht in jedem Vorgang deckungsgleich. Gemeinsam ist die Frage, wie eine starke AfD parlamentarische Stellung in institutionelle Autorität verwandelt und wie andere Parteien darauf reagieren. Unterschiedlich ist die konkrete Reaktion: Die in Thüringen gemeinsam verteidigte Grenze wird durch die BSW-Unterstützung in Sachsen-Anhalt aufgegeben. Für die CDU steht die Frage im Raum, weshalb sie aus der Erfahrung in Erfurt kein empfohlenes Nein in Magdeburg ableitete.
Der historische Vergleich trifft die Ermöglicher
Die deutsche Geschichte bietet einen zwingenden Anlass, nach den Helfern eines autoritären Aufstiegs zu fragen. Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. Franz von Papen hatte ihn davon überzeugt, eine konservative Mehrheit im Kabinett könne Hitler einfassen und neutralisieren. Das Deutsche Historische Museum beschreibt diese Konstruktion ausdrücklich. Es war die Entscheidung konservativer Machtträger, einem erklärten Gegner der Republik den Zugang zur Regierungsgewalt zu öffnen. [8]
Der Vergleich betrifft die politische Selbsttäuschung: Man glaubt, den Radikalen durch Amt, Regeln oder Einbindung beherrschen zu können, während man ihm die Ressourcen verschafft, mit denen er seinen Einfluss ausbaut. Dass ein Helfer etwas anderes beabsichtigt, als später eintritt, macht die Hilfe nicht folgenlos. Die Geschichte widerlegt die beruhigende Annahme, institutionelle Anerkennung müsse automatisch Mäßigung hervorbringen.
Gleichwohl ist der 6. Oktober 2026 nicht der 30. Januar 1933. Die heutige Wahl eines Landtagspräsidenten ist keine Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Es wäre historisch falsch, die damalige Zerstörung der Demokratie auf eine Abfolge gewöhnlicher demokratischer Abstimmungen zu reduzieren. Norbert Lammert erinnerte im Bundestag daran, dass parlamentarische Kontrolle schon durch die Präsidialkabinette ausgehöhlt worden war und der nationalsozialistische Machtantritt mit politischem Terror einherging. Diese Unterschiede gehören zur Warnung. [9]
Der Historiker Heinrich August Winkler hat darauf hingewiesen, dass Hindenburg keineswegs gezwungen war, Hitler zum Kanzler zu ernennen. Diese Feststellung ist für die Gegenwart wichtiger als jede Vorstellung eines zwangsläufigen historischen Kreislaufs. Entscheidend sind Entscheidungen. Wer von Wiederholung spricht, darf die Handelnden nicht hinter einem angeblichen Schicksal verschwinden lassen. Es waren Menschen, Parteien und Machtgruppen, die Türen öffneten. Heute müssen andere Menschen und Parteien sie geschlossen halten. [10]
Wählerwille verpflichtet nicht zur Aufwertung
Das stärkste Gegenargument lautet: Eine demokratisch gewählte, nicht verbotene Partei muss parlamentarisch repräsentiert werden. Wird sie von anderen systematisch ausgeschlossen, könnten deren Wähler den Eindruck bekommen, ihre Stimmen zählten nicht. Dieser Einwand verdient eine ernsthafte Antwort. Die AfD besitzt Mandate; ihre Abgeordneten haben Rechte. Diese Rechte dürfen nicht willkürlich suspendiert werden. Demokratie verteidigt man nicht, indem man ihre Verfahren nach Belieben außer Kraft setzt.
Aus der Anerkennung dieser Rechte folgt aber keine politische Pflicht, einen AfD-Kandidaten zum Präsidenten zu wählen. Ein Vorschlag ist keine automatische Ernennung. Eine Wahl setzt eine Entscheidung voraus. Und diese Entscheidung darf sich an der Eignung zur unparteiischen Leitung sowie an der politischen Verantwortung für die Institution orientieren. Wenn Zustimmung unabhängig vom Kandidaten ohnehin geschuldet wäre, verlöre der Wahlakt seinen politischen Sinn.
Auch das Parteienprivileg beantwortet eine andere Frage. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei. Daraus folgt keine Verpflichtung anderer Parteien, mit jeder nicht verbotenen Partei zusammenzuarbeiten oder ihr Vertrauen auszusprechen. Rechtliche Teilnahme und politische Kooperation sind unterschiedliche Ebenen. Wer diese Ebenen zusammenzieht, verwandelt den Schutz vor staatlicher Willkür in einen Anspruch auf Unterstützung durch politische Gegner. [11]
Rausch hat nach der Berichterstattung des Deutschlandfunks angekündigt, ausgleichend wirken zu wollen. Diese Erklärung muss festgehalten werden. Seine Amtsführung wird an überprüfbaren Entscheidungen zu messen sein. Dennoch kann die demokratische Verantwortung nicht auf die Hoffnung reduziert werden, ein Amt werde seinen Inhaber schon verändern. Ein unparteiisch geführter Vorsitz beseitigt nicht die politische Wirkung, die seine Wahl für die rechtsextreme Partei entfaltet. [3]
Die demokratische Antwort muss deshalb beides leisten: parlamentarische Rechte achten und politische Zusammenarbeit verweigern, wo sie eine gegen gleiche Rechte gerichtete Politik stärkt. Das ist kein Widerspruch. Es ist die praktische Unterscheidung zwischen einem rechtsstaatlichen Verfahren und dem politischen Inhalt, für den man selbst Verantwortung trägt. Eine wehrhafte Demokratie braucht gesetzliche Instrumente. Sie braucht ebenso Abgeordnete, die deren Voraussetzungen durch ihre eigenen Entscheidungen verteidigen.
Die soziale Frage lässt sich nicht völkisch lösen
Der Blick auf parlamentarische Ämter darf die gesellschaftlichen Bedingungen nicht ausblenden. Wer sich von demokratischen Parteien nicht vertreten fühlt, braucht eine politische Antwort auf seine konkreten Probleme. Diese Antwort muss bei Einkommen, Arbeit, Wohnen, öffentlicher Infrastruktur und tatsächlicher Mitsprache ansetzen. Eine demokratische Auseinandersetzung, die sich nur in der Abwehr der AfD erschöpft, lässt die Frage offen, wofür Zustimmung zu den anderen Parteien lohnen soll.
Das rechtfertigt keine Anpassung an völkische Politik. Es begründet die entgegengesetzte Aufgabe: soziale Konflikte so zu bearbeiten, dass gleichberechtigte Menschen gemeinsame Interessen erkennen können. Wenn Beschäftigte um Sicherheit konkurrieren, kann Politik ihre Absicherung verbessern. Sie kann die Konkurrenz aber auch als Kampf zwischen Einheimischen und Fremden deuten. Im zweiten Fall bleibt das Verteilungsproblem bestehen, während die Solidarität zwischen den Betroffenen geschwächt wird.
Wehrhaftigkeit beginnt vor der nächsten Machtprobe
Die Wahl Rauschs ist keine abgeschlossene Personalie. Sie verändert die Ausgangslage weiterer Entscheidungen. Reuters berichtet, dass die AfD nach ihrem Wahlsieg weiterhin um die Bildung einer Landesregierung ringt; die Ministerpräsidentenwahl ist für Dezember vorgesehen. Aus der Präsidentenwahl lässt sich deren Ergebnis nicht vorhersagen. Aber jede jetzt gewährte institutionelle Aufwertung wirkt auf die Erwartung, welche Zusammenarbeit künftig möglich sein soll. [12]
BSW-Generalsekretär Oliver Ruhnert kündigte am 7. Oktober im MDR an, seine Partei werde sich bei der Ministerpräsidentenwahl enthalten und weder Schulze noch Siegmund wählen. Das ist keine Unterstützungszusage für Siegmund. Die Wirkung einer Enthaltung hängt von den geltenden Mehrheitsregeln und dem jeweiligen Wahlgang ab. Politisch bleibt zu fragen, welche Regierungsalternative das BSW tatsächlich ermöglichen will. Eine erklärte Distanz schützt nicht vor Verantwortung für die Folgen der eigenen Strategie. [15]
Die CDU muss deutlich machen, wie ihre Absage an Zusammenarbeit praktisch gilt. Eine Auseinandersetzung über unbekannte Einzelstimmen darf diese Frage nicht verdecken. Entscheidend ist, welche Strategie für die nächsten bekannten Entscheidungen angekündigt und eingehalten wird. Wehrhaftigkeit verlangt die Bereitschaft, einen Konflikt auszutragen, bevor eine neue Machtkonstellation als vollendete Tatsache erscheint.
In der von Brecht angeregten Unterscheidung zwischen bloßem Glotzen und wirklichem Sehen steckt deshalb eine politische Aufgabe: Über das sichtbare Abstimmungsergebnis hinaus muss erkennbar werden, welche Kräfteverhältnisse es schafft. Sachsen-Anhalt zeigt, wie rechtsextreme Macht institutionell anerkannt wird, bevor ihre Regierungsfähigkeit überhaupt geklärt ist. Gegen diese Normalisierung müssen wir anschreiben und politisch handeln. Wer der AfD den Weg zu zusätzlicher Macht öffnet, trägt Verantwortung für diese Entscheidung. »Nie wieder« gilt auch vor der Katastrophe.
Quellen:
- Landtag Sachsen-Anhalt: Landtag der 9. WP hat sich konstituiert, Ereignis und Veröffentlichung 6. Oktober 2026. Amtliche Ergebnisdokumentation: 82 gültige Stimmen, 48 Ja, 29 Nein, fünf Enthaltungen; Wahl der Vizepräsidenten.
- Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt: Fachtagung des Verfassungsschutzes zu den Herausforderungen der wehrhaften Demokratie, Bericht zur Tagung 2024; Einstufungsereignis Oktober 2023. Absätze zum Vortrag Hilmar Steffens.
- Isabelle Klein / Deutschlandfunk: Erster AfD-Landtagspräsident: Diese Macht hat Tobias Rausch jetzt, 6. Oktober 2026. Abschnitte zur BSW-Begründung, Sitzverteilung und Rauschs angekündigter Amtsführung. Redaktioneller Text unter Verwendung von Deutschlandfunk, dpa und Landtag.
- MDR Sachsen-Anhalt: Konstituierende Sitzung im Liveticker, erstmals 5. Oktober, Ereignisse 6. Oktober 2026, Stand 22:12 Uhr. Besonders Eintrag 17:02 Uhr: BSW-Erklärung zu Rausch und Tillschneider.
- dpa / WELT: Hoppermann zu Sachsen-Anhalt: Schwerer Schlag für CDU, veröffentlicht 7. Oktober 2026, 11:17 Uhr MESZ; bezieht sich auf Wahl vom 6. Oktober.
- Wissenschaftlicher Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz: Der Alterspräsident des Landtags, Im Fokus! Nr. 18/18, 15. Oktober 2024, S. 1–2. Ereignisse 26./27. September 2024; Zusammenfassung von VerfGH 36/24.
- Thüringer Landtag: Plenarprotokoll der 1. Sitzung, 26. September 2024 mit Fortsetzung am 28. September, besonders S. 25 und 29–30: Gerichtsmitteilung zum CDU-Antrag sowie gemeinsamer Geschäftsordnungsantrag von CDU und BSW.
- Oliver Schweinoch / Arnulf Scriba, Deutsches Historisches Museum: Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, Stand 7. Dezember 2022. Ereignis 30. Januar 1933; Abschnitt zum Kabinett Hitler und Papens Einrahmungskonzept.
- Norbert Lammert / Deutscher Bundestag: Gedenkrede: Die Zerstörung der Demokratie in Deutschland vor 75 Jahren, 10. April 2008. Passagen zu Präsidialkabinetten, parlamentarischer Aushöhlung und Terror 1933.
- Heinrich August Winkler / Deutscher Bundestag: Heinrich August Winkler zum Ermächtigungsgesetz, Vortrag vom 19. März 2013. Schlussabschnitte zu Papen, Hindenburg und den Alternativen zur Ernennung Hitlers.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Grundgesetz, Artikel 21, geltender Normtext, Abruf 7. Oktober 2026. Besonders Absätze 2 und 4 zur Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts.
- Reuters: Germany’s far-right AfD struggles to form first state government after landmark win, 6. Oktober 2026.
- Deutschlandfunk / dpa: Debatte um CDU-Abstimmungsverhalten nach Wahl von AfD-Politikern ins Landtagspräsidium, 7. Oktober 2026, Abschnitt »Ratlosigkeit in der CDU«. Enthaltungsempfehlung und Sven Schulzes Darstellung angekündigter Nein-Stimmen.
- Deutschlandfunk / dpa: Landtagspräsident Rausch (AfD): CDU-Stimmen haben bei Wahl geholfen, 7. Oktober 2026.
- MDR AKTUELL: BSW-Generalsekretär verteidigt Wahlverhalten, SPD fordert Aufklärung, 7. Oktober 2026, Stand 11:20 Uhr. Ruhnerts Erklärung gegenüber MDR AKTUELL zur geplanten Enthaltung bei der Ministerpräsidentenwahl.