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Journalismus von Holger EliasPolitik · Gesellschaft · Kultur · Sport

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Gesellschaft

Nord Stream: Aufklärung ohne Loyalitätsrabatt

Vor dem Hamburger Oberlandesgericht steht der erste Nord-Stream-Prozess an. Er prüft einen Verdacht, der Deutschlands Ukraine-Politik berührt, ohne sie vorab zu widerlegen. Die Analyse fragt nach ziviler Infrastruktur, staatlicher Verantwortung und den Kosten fossiler Abhängigkeit. Ihr Maßstab: Aufklärung ohne Loyalitätsrabatt, Solidarität ohne Freibrief und keine Schuldzuweisung ohne Beweis.

Am Ende muss ein Gericht etwas tun, was die politische Debatte seit vier Jahren nur selten aushält: zwischen Verdacht und Beweis unterscheiden. Für den 14. Oktober, 11 Uhr, ist vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht der Beginn des ersten Strafprozesses zu den Nord-Stream-Anschlägen angesetzt. Angeklagt ist der ukrainische Staatsangehörige Serhii K. Die öffentliche Beweisaufnahme steht zum Redaktionsschluss noch bevor. Wer schon jetzt das Urteil über den Angeklagten oder über die ukrainische Regierung verkündet, betreibt keine Aufklärung. Er verteilt die Rollen für eine Geschichte, deren entscheidende Teile noch geprüft werden müssen. [1]

Der politische Einsatz ist dennoch bereits erkennbar. Deutschland unterstützt die Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg. Zugleich verfolgt die deutsche Justiz einen Verdacht, der nach Darstellung der Anklage in ukrainische militärische Strukturen führt. Reuters berichtet von dem Vorwurf, die Operation sei für bislang nicht identifizierte ukrainische staatliche Stellen geplant worden. Serhii K. bestreitet eine Beteiligung; die ukrainische Regierung bestreitet ihre Verantwortung. Die mögliche Befehlskette ist keine Nebensache. Sie ist aber auch kein bereits bewiesener Auftrag des Präsidenten. [2]

Das Verfahren legt damit einen Widerspruch frei, der sich durch keine Loyalitätserklärung beseitigen lässt: Ein Staat kann die Selbstverteidigung eines angegriffenen Landes unterstützen und gleichzeitig verlangen, dass ein möglicher Angriff aus dessen Reihen auf zivile Infrastruktur aufgeklärt wird. Diese beiden Ansprüche widersprechen sich nur dann, wenn Solidarität als Freistellung von Verantwortung verstanden wird. Für eine Außenpolitik, die sich auf Völkerrecht beruft, wäre genau diese Freistellung verheerend.

Ein Angeklagter, mehrere Ebenen der Verantwortung

Der Hamburger Staatsschutzsenat hat die Anklage mit Beschluss vom 2. September zugelassen. Sie umfasst unter anderem den Vorwurf eines Kriegsverbrechens durch einen Angriff auf zivile Objekte, eine Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe. Zunächst sind 16 Verhandlungstage bis zum 17. Dezember angesetzt, weitere für Anfang 2027 vorgesehen. Die Zulassung bedeutet hinreichenden Tatverdacht, nicht festgestellte Schuld. Das Verfahren soll gerade klären, ob sich die Vorwürfe nach öffentlicher Prüfung halten. [1]

Associated Press beschreibt das Verfahren als Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Organisator der Explosionen vom 26. September 2022. Drei der vier Leitungsstränge wurden beschädigt. Die deutsche Regierung verweist nach dem Bericht auf die unabhängige Justiz und das noch ausstehende Urteil. Diese institutionelle Zurückhaltung ist zunächst angemessen. Sie darf aber nicht mit einem Anspruch verwechselt werden, sämtliche politischen Fragen für die Dauer des Prozesses stillzustellen. [3]

Für die öffentliche Debatte ist diese Unterscheidung unbequem. Ein persönlicher Täter bietet ein überschaubares Bild; ein Staat als Täter eine große geopolitische Erklärung. Dazwischen liegen Zuständigkeiten, Befehle, Kenntnisse, Finanzierungen und eigenmächtiges Handeln. Gerade dort muss recherchiert werden. Aus der Nationalität eines Verdächtigen folgt keine kollektive Schuld. Aus einer militärischen Funktion folgt noch keine Kenntnis der politischen Führung. Und aus dem Bestreiten der Regierung folgt keine Widerlegung der Ermittlungen.

Rechtlich muss auch zwischen persönlicher Verantwortung und Staatenverantwortlichkeit unterschieden werden. Nach den Artikeln der UN-Völkerrechtskommission können amtliche Handlungen eines staatlichen Organs einem Staat unter Umständen auch dann zugerechnet werden, wenn Befugnisse überschritten wurden. Für private Akteure sind unter anderem Weisung und Kontrolle relevant. Diese Regeln liefern keinen Täterbeweis; sie erklären, warum fehlende persönliche Kenntnis eines Präsidenten eine staatliche Zurechnung nicht automatisch ausschließt. [4]

Der gute Zweck ist kein Freibrief

Die Verteidigung hat im Haftverfahren sowohl den Tatverdacht bestritten als auch funktionelle Immunität und das Kombattantenprivileg geltend gemacht. Der Bundesgerichtshof wies die Haftbeschwerde am 10. Dezember 2025 zurück. Er sah nach damaligem Ermittlungsstand deutsche Strafgewalt und keine durchgreifende Immunität. Außerdem hielt er die Pipelines für zivile Einrichtungen; bloße Einnahmen zur Finanzierung des Krieges machten sie nicht zu militärischen Zielen. Auch das verdeckte Auftreten bewertete er als Problem für das beanspruchte Kombattantenprivileg. Das war eine Haftentscheidung, kein Schuldspruch. [5]

Die Immunitätsfrage ist zudem fachlich umstritten. Der Völkerrechtler Przemysław Roguski kritisierte im Mai 2026, der BGH entwickle die Ausnahme für verdeckte staatliche Gewalt weiter, statt lediglich gefestigtes Gewohnheitsrecht anzuwenden. Insbesondere die Ausdehnung von territorialer Anwesenheit auf Auswirkungen und souveräne Interessen hält er für einen rechtlichen Sprung. Das widerlegt den Beschluss nicht; es verbietet aber die Behauptung, seine internationale Rechtsgrundlage sei unstreitig. [12]

Die politische Versuchung hinter dem Streit ist leicht zu erkennen. Wer sich gegen einen Aggressor verteidigt, will dessen wirtschaftliche Kraft schwächen. Energieexporte schaffen Einnahmen. Eine Leitung kann deshalb strategisch wichtig sein, ohne allein dadurch zu einem rechtmäßigen Angriffsziel zu werden. Genau diese Grenze schützt Menschen und Einrichtungen davor, dass nahezu die gesamte Ökonomie eines gegnerischen Landes zum Schlachtfeld erklärt wird.

Der britische Militärrechtsexperte William H. Boothby erläuterte 2024 am Lieber Institute in West Point die konkurrierenden Auffassungen. Die US-amerikanische Auslegung kann auch kriegserhaltende wirtschaftliche Ziele erfassen; Boothby hält diese Erweiterung für problematisch und Nord Stream unter seiner ausdrücklich hypothetischen Fallannahme für ein ziviles Objekt. Zugleich warnt er davor, aus einem möglichen Rechtsverstoß ohne weitere Prüfung individuelle Strafbarkeit abzuleiten: Der juristische Streit könne für die Bewertung der Verantwortlichen Bedeutung haben. Seine Analyse ist eine Fachposition, keine Feststellung der Täter. [6]

Damit steht auch das stärkste Gegenargument im Raum. Die rechtliche Einordnung ist anspruchsvoller als der moralische Reflex, eine große Explosion müsse bereits alle Merkmale eines Kriegsverbrechens erfüllen. Zielqualität, Zusammenhang mit dem Krieg, Vorsatz, Tatbeitrag und mögliche Irrtümer gehören geprüft. Wer rechtsstaatliche Verantwortung fordert, muss diese Prüfung auch dann akzeptieren, wenn sie eine bevorzugte politische Schlussfolgerung erschwert.

Das ändert nichts an der grundsätzlichen Grenze. Eine gerechte Sache gibt ihren Vertretern keine unbegrenzte Wahl der Mittel. Andernfalls würde das Recht von einer Regel zur Eigenschaft eines Lagers: Was die eigene Seite tut, wäre erlaubt, weil sie die eigene Seite ist. Dieses Denken zerstört den Anspruch, mit dem Russlands Angriffe auf zivile Infrastruktur kritisiert werden. Die Kritik verliert nicht dadurch an Kraft, dass für mögliche ukrainische Taten dieselben Maßstäbe eingefordert werden. Sie wird dadurch glaubwürdiger.

Die Energiekrise begann nicht mit den Explosionen

Die Chronologie widerspricht einer besonders wirksamen Erzählung: Erst die Sprengung habe Deutschland von günstigem Gas abgeschnitten. Die Bundesnetzagentur dokumentierte für 2022, dass die Lieferungen über Nord Stream 1 ab Mitte Juni schrittweise reduziert wurden und Anfang September auf null sanken. Die Explosionen folgten am 26. September. Nord Stream 2 war nie regulär in Betrieb gegangen. Die Sabotage zerstörte Infrastruktur und eine mögliche künftige Lieferoption; sie unterbrach an diesem Tag keinen laufenden regulären Gasstrom über die betroffenen Leitungen. [7][3]

Dieser Unterschied ist entscheidend, weil aus einer falschen Reihenfolge eine falsche politische Bilanz entsteht. Wird die Explosion zum alleinigen Ursprung der Krise gemacht, verschwinden die vorausgegangenen Lieferkürzungen und die Abhängigkeit vom Lieferanten. Wird sie dagegen für belanglos erklärt, weil gerade kein Gas floss, verschwinden Sachschaden, Souveränitätsfragen und die gewaltsame Beseitigung von Optionen. Eine genaue Analyse muss beides festhalten.

Die Bundesnetzagentur meldete für 2022 einen Gasverbrauch, der 14 Prozent unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre lag. Für die Industrie betrug der Rückgang 15 Prozent, für Haushalte und Gewerbe zwölf Prozent. Zugleich weist sie auf verbrauchsmindernde Temperaturen hin. Daraus folgt weder, dass sämtliche Einsparungen freiwillige Effizienzgewinne waren, noch, dass jeder Rückgang Produktionsverlust bedeutete. Eine soziale Bilanz braucht mehr als die Summe eingesparter Energie. [7]

Wer trägt den Preis einer strategischen Entscheidung?

Bei Nord Stream treffen zwei Rechnungen aufeinander. In der einen stehen Bauwerke, Handelswege und strategische Vorteile. In der anderen stehen Versorgung, Lebenshaltung und öffentliche Mittel. Beide müssen zusammen betrachtet werden, ohne jede einzelne Kostenposition der Sabotage zuzuschreiben. Die verfügbaren Quellen erlauben keine seriöse Zahl dafür, welchen Anteil an sämtlichen deutschen Krisenkosten gerade diese Explosionen verursachten.

Die Verteilungsfrage bleibt dennoch berechtigt. Ein höherer Energiepreis trifft nicht alle gleich. Wie viel jemand verbraucht, ist nur eine Seite. Wie viel Einkommen danach übrig bleibt, wie gut eine Wohnung gedämmt ist und ob ein Betrieb alternative Energie nutzen kann, sind andere. Aus einer einheitlichen Marktbewegung entstehen unterschiedliche gesellschaftliche Belastungen. Eine Debatte, die nur über nationale Souveränität spricht, kann diese Unterschiede verdecken.

Auch mögliche Gewinne liefern keinen Täterbeweis. Ein Unternehmen kann nach einem Lieferausfall mehr verkaufen, ein Staat politischen Einfluss gewinnen, eine Partei von Unzufriedenheit profitieren. Daraus folgt weder eine Beteiligung am Anschlag noch eine vorherige Kenntnis. Der Satz „Wem nutzt es?“ ist eine brauchbare Recherchefrage und eine unbrauchbare Schlussformel. Zwischen Vorteil und Verursachung liegen Belege.

Dialektisch betrachtet besteht der Konflikt gerade darin, dass rationale Einzelinteressen gesellschaftliche Verwundbarkeit erzeugen können. Der günstige Bezug kann für einen Betrieb plausibel sein, während die Konzentration auf einen Lieferanten das Gesamtsystem schwächt. Eine schnelle staatliche Ersatzbeschaffung kann Versorgung sichern, während ihre Kosten nachträglich breit verteilt werden. Die Kritik muss deshalb Eigentum, Entscheidungsmacht und Risikotragung verbinden, statt allein gute oder schlechte Absichten zu verteilen.

Wer solche Risiken erzeugt, wer von ihnen profitiert und wer ihre Absicherung bezahlt, gehört in die parlamentarische Aufarbeitung. Das ist nicht die Aufgabe eines Strafgerichts. Es ist aber auch kein Grund, sie zu verschieben, bis der letzte Tatbeitrag juristisch geklärt ist. Die Bundesregierung und das Parlament müssen die eigene Energiepolitik erklären können, unabhängig davon, wer die Sprengsätze angebracht hat.

Der ökologische Schaden passt in kein Lager

Zu den Folgen gehört ein Schaden, der sich weder durch militärischen Nutzen noch durch späteren Lieferantenwechsel aufrechnen lässt. Eine 2025 veröffentlichte, von UNEP koordinierte Auswertung schätzt die atmosphärische Methanfreisetzung auf 465.000 Tonnen, mit einer Unsicherheit von 20.000 Tonnen. Es handelte sich um ein außergewöhnlich großes einzelnes Freisetzungsereignis. Die Untersuchung behandelt die Emissionsmenge, nicht die Urheberschaft des Anschlags. [8]

Dieser Befund verschiebt den Blick. Zerstört wurde nicht lediglich Eigentum eines politisch umstrittenen Betreibers. Entstanden ist auch eine Belastung, die über die Konfliktparteien hinausgeht. Umweltfolgen lassen sich nicht auf den Eigentümer einer Leitung begrenzen. Sie zeigen, wie die Kosten militärischer und wirtschaftlicher Machtkämpfe auf Menschen übertragen werden können, die über die Entscheidungen keinerlei Kontrolle haben.

Auch hier gilt: Die Bewertung des Anschlags rehabilitiert kein fossiles Geschäftsmodell. Eine klimapolitisch problematische Infrastruktur darf nicht deshalb gesprengt werden. Umgekehrt wird sie durch ihre Zerstörung nicht nachträglich zu einer klimapolitischen Errungenschaft. Wer die Sabotage als beschleunigte Transformation verklärt, verwechselt den gewaltsamen Verlust einer Anlage mit einer demokratisch geplanten Veränderung von Energieversorgung.

Geheimhaltung kann schützen und Misstrauen nähren

Dass jahrelang vieles unbekannt blieb, ist kein Beleg dafür, dass nichts ermittelt wurde. Schweden stellte seine Untersuchung am 7. Februar 2024 wegen fehlender Zuständigkeit ein. Die Staatsanwaltschaft erklärte zugleich, Material an Deutschland übergeben zu haben, das in dessen Ermittlungen als Beweis verwendet werden könne. Ein Ende eines nationalen Verfahrens war damit weder ein Freispruch noch das Ende aller Untersuchungen. [9]

Die Bundesregierung begründete im März 2024 ihre Zurückhaltung gegenüber parlamentarischen Fragen mit dem Schutz laufender Ermittlungen und vertraulicher internationaler Strafrechtshilfe. Sie verwies außerdem darauf, selbst keine eigenen Ermittlungen zu führen. Das ist eine dokumentierte Regierungsbegründung; sie beweist nicht, dass jede einzelne Auskunftsverweigerung notwendig oder angemessen war. [10]

Hier liegt ein wirklicher institutioneller Widerspruch. Öffentlichkeit braucht Informationen, damit sie staatliches Handeln kontrollieren kann. Ermittlungen können Vertraulichkeit brauchen, damit sie nicht vereitelt werden. Wer nur Transparenz fordert, unterschätzt möglicherweise den Schutz von Beweisen und Zeugen. Wer nur Geheimhaltung verlangt, unterschätzt den Preis unüberprüfbarer staatlicher Kommunikation.

Die öffentliche Hauptverhandlung eröffnet nun einen anderen Raum. Dort müssen Darstellungen belastbar werden, Einwände gehört und Widersprüche bearbeitet werden. Das ist langsamer als eine politische Zuschreibung. Gerade deshalb ist es wertvoll. Eine Gesellschaft, die sich an sofortige Gewissheiten gewöhnt hat, muss aushalten, dass die belastbarste Antwort zunächst eine genaue offene Frage sein kann.

Solidarität, die sich einer Prüfung entzieht, wird unglaubwürdig

Das stärkste politische Argument gegen eine breite Nord-Stream-Aufarbeitung lautet, sie könnte der russischen Führung nutzen und die Unterstützung der Ukraine schwächen. Diese Möglichkeit verdient Aufmerksamkeit. Der Krieg ist kein neutraler Hintergrund, und Informationen können für politische Zwecke eingesetzt werden. Daraus folgt jedoch keine Erlaubnis, unliebsame Tatsachen zu unterdrücken.

Wäre politische Verwertbarkeit der Maßstab, müsste jede Erkenntnis unterbleiben, die irgendeinem problematischen Akteur nützt. Dann hätte ausgerechnet dieser Akteur ein Vetorecht über die öffentliche Wahrheit. Eine demokratische Antwort besteht darin, die Befunde präzise zu begrenzen: Ein bewiesener Tatbeitrag wäre ein bewiesener Tatbeitrag; er wäre keine nachträgliche Rechtfertigung des russischen Angriffskriegs.

Ebenso wenig folgt aus möglichem staatlichem Fehlverhalten, dass die Bevölkerung eines angegriffenen Landes ihren Schutzanspruch verliert. Politische Hilfen können überprüft, Bedingungen diskutiert und Beziehungen verändert werden. Eine kollektive Bestrafung wäre daraus nicht abzuleiten. Wer diesen Unterschied verwischt, instrumentalisiert den Rechtsstaat für eine außenpolitische Schlussfolgerung, die das Verfahren gar nicht liefert.

Die umgekehrte Haltung wäre ebenfalls falsch: Die Ukraine dürfe nicht Gegenstand harter Fragen werden, weil sie angegriffen wurde. Ein angegriffener Staat kann ein legitimes Selbstverteidigungsinteresse haben und innerhalb seiner Apparate rechtswidriges Handeln hervorbringen. Diese Möglichkeit ist kein moralisches Gleichheitszeichen zwischen Aggressor und Angegriffenem. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Recht mehr bleibt als eine Sprache der Bündnisse.

Für Deutschland ergibt sich daraus ein anspruchsvoller Kurs. Strafverfolgung muss ohne außenpolitische Sonderrabatte möglich sein. Politische Reaktionen müssen sich an den tatsächlich bewiesenen Ebenen der Verantwortung orientieren. Und die Unterstützung der ukrainischen Selbstbestimmung muss begründet werden können, ohne jede Handlung ukrainischer Amtsträger zu verteidigen. Ein Bündnis, das diese Differenzierung nicht erträgt, wäre politisch schwächer, als seine Loyalitätsbekundungen vermuten lassen.

Was Hamburg klären kann. Und was die Politik leisten muss

Der Prozess kann Tatbeiträge und Rechtsfragen klären. Er kann keine vollständige Geschichte der deutschen Energiepolitik schreiben und keine demokratische Entscheidung über künftige Versorgung ersetzen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben in einer Untersuchung zur Verfolgbarkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof ebenfalls die einzelnen rechtlichen Voraussetzungen getrennt behandelt. Der Verdacht eines schweren Verbrechens allein reicht nicht für jedes Forum und jedes Verfahren. Zuständigkeit, Tatbestand und Beweis sind verschiedene Hürden. [11]

Die politische Aufarbeitung muss deshalb an konkreten Fragen ansetzen. Welche Stellen verfügten vor und nach der Tat über welche Erkenntnisse? Wie wurde mit ihnen umgegangen? Welche Risiken der früheren Energiebeziehung waren bekannt? Welche Schutzkonzepte für Untersee-Infrastruktur sind wirksam, und welche verlagern nur Verantwortung? Welche Kosten wurden gesellschaftlich verteilt, ohne dass die Betroffenen über die zugrunde liegenden Entscheidungen mitbestimmen konnten?

Für die nächsten Verhandlungstage sind deshalb keine schnellen geopolitischen Schlussrechnungen gefragt. Entscheidend wird sein, welche Tatsachen aus den Akten in eine überprüfbare öffentliche Beweisführung gelangen. Eine belegte staatliche Steuerung würde andere Fragen aufwerfen als eine eigenmächtige Operation; ein nicht tragfähiger Tatnachweis würde die Debatte ebenfalls verändern müssen. Die Bereitschaft, das eigene Urteil an solchen Befunden zu korrigieren, ist Teil demokratischer Wehrhaftigkeit.

Der Maßstab ist klar: Ein Angriff auf zivile Versorgung verdient Aufklärung unabhängig davon, aus welcher Richtung er kommt. Die Schuld eines Menschen darf nicht aus der politischen Nützlichkeit seiner Verurteilung entstehen. Und die Verantwortung der deutschen Politik verschwindet nicht, sobald sich ein Täter benennen lässt. Hamburg kann die Strafsache prüfen. Ob Deutschland auch die eigenen Abhängigkeiten, seine Loyalitäten und die soziale Verteilung ihrer Kosten ehrlich untersucht, entscheidet sich außerhalb des Gerichtssaals.

Quellen:

  1. Hanseatisches Oberlandesgericht: Anklage wegen der Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines zur Hauptverhandlung zugelassen und Akkreditierungsverfahren angeordnet. Veröffentlichung September 2026; Beschluss vom 2.9.2026.
  2. Miranda Murray / Reuters: Ukrainian ex-officer stands trial in Germany over Nord Stream bombing. 14.10.2026, 00:05 UTC.
  3. Kirsten Grieshaber / Associated Press: A former Ukrainian officer goes on trial over sabotage of Nord Stream pipelines. 14.10.2026.
  4. UN-Völkerrechtskommission: Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts. 2001.
  5. Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10. Dezember 2025, StB 60/25 – Volltext bei Open Legal Data.
  6. William H. Boothby: Attacking a Pipeline: Legal Issues for Consideration. Lieber Institute, West Point, 25.10.2024.
  7. Bundesnetzagentur: Zahlen zur Gasversorgung 2022. 6.1.2023.
  8. UNEP / International Methane Emissions Observatory: Pipeline blasts released record-shattering amount of methane: UNEP study. 2025. Forschungsmitteilung zur quantifizierten Methanfreisetzung; zugrunde liegt Stephen Harris et al., „Methane emissions from the Nord Stream subsea pipeline leaks“, Nature 637, 1124–1130 (2025), DOI 10.1038/s41586-024-08396-8.
  9. Schwedische Staatsanwaltschaft / Mats Ljungqvist: The prosecutor closes the Swedish investigation concerning gross sabotage against Nord Stream. 7.2.2024, aktualisiert 10:03 Uhr.
  10. Bundesregierung / Benjamin Strasser: Antwort auf schriftliche Frage 76, Bundestagsdrucksache 20/10665. Antwort vom 11.3.2024, Drucksache vom 15.3.2024, gedruckte S. 57.
  11. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Verfolgbarkeit der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines vor dem IStGH, WD 2–3000–019/25. Abschluss 25.4.2025, besonders S. 4–8 und 11–17.
  12. Przemysław Roguski: Functional Immunity and “Covert Violent Acts”: The BGH’s Progressive Development of CIL in the Nord Stream Case. EJIL: Talk!, 12.5.2026.