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Gesellschaft

Europas Streit um die Verschmutzungsrechte

Die EU-Staaten wollen weniger Emissionsrechte löschen und einen größeren Puffer für die Industrie schaffen. Das könnte Preisschocks dämpfen, aber auch den Anreiz zum klimafreundlichen Umbau schwächen. Wer profitiert, wer trägt die Kosten? Eine Analyse über Beschäftigung, Investitionen und öffentliche Einnahmen zeigt, warum billigere Zertifikate allein noch keine sichere Zukunft für Europas Industrie schaffen.

In Brüssel wird darüber verhandelt, wie viel Zukunft in einer Reserve aufbewahrt werden darf. Gemeint sind Emissionsrechte: Zertifikate, die Unternehmen später benötigen könnten, um Treibhausgase auszustoßen. Ein Teil dieser Rechte wird bislang dauerhaft gelöscht. Die EU-Mitgliedstaaten wollen diese Löschung nun zunächst aussetzen. Was nach einer technischen Korrektur klingt, berührt politische Grundfragen: Welche Sicherheit erhalten Unternehmen für ihre heutigen Kosten? Und welche Sicherheit erhält die Gesellschaft für den versprochenen industriellen Umbau?

Am 23. September haben sich die Botschafter der Mitgliedstaaten auf ein Verhandlungsmandat zur Marktstabilitätsreserve des europäischen Emissionshandels verständigt. Noch ist damit kein Gesetz geändert. Der Rat will mit dem Europäischen Parlament eine Einigung erreichen. Irlands Klimaminister Darragh O’Brien stellte die Position als Verbindung von Klimaschutz und unternehmerischer Planbarkeit dar: „Wir schützen die Integrität des europäischen Kohlenstoffmarktes“, erklärte er in der Ratsmitteilung, hier aus dem Englischen übersetzt. Genau daran wird sich die Änderung messen lassen müssen. [1]

Die entscheidende Trennlinie verläuft dabei nicht einfach zwischen Industrie und Umwelt. Sie führt auch durch die Unternehmen, zwischen Beschäftigten verschiedener Branchen und zwischen heutigen Entlastungen und künftigen öffentlichen Aufgaben. Ein niedrigerer CO₂-Preis kann einen Betrieb zunächst entlasten. Er kann zugleich die Investition eines Konkurrenten entwerten, der bereits Geld für emissionsärmere Produktion ausgegeben hat. Ob die Gesellschaft gewinnt, entscheidet sich deshalb nicht allein am Preis eines Zertifikats.

Aufbewahren ist noch keine Freigabe

Der europäische Emissionshandel beruht auf einer politisch begrenzten Menge an Verschmutzungsrechten. Eine Berechtigung steht für eine Tonne CO₂-Äquivalent. Unternehmen müssen für ihre erfassten Emissionen entsprechende Rechte abgeben. Die Zertifikate werden versteigert, teilweise kostenlos zugeteilt und gehandelt. Wer Emissionen vermeidet, benötigt weniger davon. Die reguläre Obergrenze sinkt über die Zeit. So soll Klimaschutz zu einer wirtschaftlich relevanten Größe in betrieblichen Entscheidungen werden. [5]

Die Marktstabilitätsreserve greift in das Angebot ein, wenn zu viele oder zu wenige Zertifikate im Umlauf sind. Bei einem Überschuss werden Rechte aus den vorgesehenen Versteigerungen zurückgehalten. Unter festgelegten Bedingungen können Rechte aus der Reserve wieder auf den Markt kommen. Daneben gibt es einen anderen Vorgang: die endgültige Löschung von Reservebeständen oberhalb einer bestimmten Schwelle. Ein zurückgehaltenes Recht kann später noch nutzbar werden; ein gelöschtes nicht. [6]

Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zur aktuellen Debatte. Der Rat hat keine sofortige Ausschüttung von Hunderten Millionen zusätzlichen Emissionsrechten beschlossen. Er will verändern, welche heute zurückgehaltenen Rechte für eine mögliche spätere Verwendung erhalten bleiben. Wer die Reserve mit einer offenen Erlaubnis zum sofortigen Mehrausstoß gleichsetzt, beschreibt den Mechanismus falsch. Wer daraus umgekehrt folgert, die Aufbewahrung könne keinerlei Klimawirkung entfalten, übersieht ihre Bedeutung für das spätere Angebot.

Der laufende Betrieb zeigt, dass Zurückhalten und Freigeben verschiedene Dinge sind. Nach der Kommissionsmitteilung vom 29. Mai werden zwischen September 2026 und August 2027 rund 190,5 Millionen Zertifikate in die Reserve überführt. Sie fehlen zunächst bei den Auktionen. Die aktuelle Debatte findet also während einer Phase statt, in der der Mechanismus Angebot aus dem Markt nimmt. Daraus lässt sich weder ein Preis für das kommende Jahr noch die langfristige Wirkung veränderter Löschregeln ablesen. [7]

Drei Institutionen, drei Vorstellungen von Sicherheit

Im Mandat des Rates soll die Löschung vom Inkrafttreten der künftigen Änderung bis Ende 2030 ausgesetzt werden. Ab Januar 2031 sollen Bestände oberhalb von 800 Millionen Zertifikaten ungültig werden. Gegenwärtig liegt diese Schwelle bei 400 Millionen. Die 800 Millionen wären ein zulässiger Reservebestand, keine jährlich zusätzlich auszuschüttende Menge. Bereits ungültig gewordene Rechte würden durch das Mandat nicht wiederbelebt. [2]

Die Kommission hatte am 1. April vorgeschlagen, die Löschung ohne ein solches Enddatum zu stoppen. Sie begründet dies mit der Gefahr späterer Engpässe, insbesondere nach der Mitte der 2030er-Jahre. Ein größerer Bestand soll dann als Puffer dienen. Für diese gezielte Änderung erstellte sie nach eigener Darstellung keine gesonderte Folgenabschätzung, sondern griff auf Arbeiten zur umfassenderen ETS-Überprüfung und auf frühere Analysen zurück. Das ist nicht dasselbe wie ein vollständiger Verzicht auf Untersuchung. Es erschwert aber die isolierte Bewertung dieses einzelnen Eingriffs. [3]

Das Europäische Parlament setzte am 15. September einen anderen Akzent. Es will die Löschung beibehalten und die Schwelle ab Februar 2027 auf 650 Millionen anheben. Auch die Abgeordneten befürworten damit einen größeren Puffer, setzen seiner Ansammlung jedoch eine andere Grenze. Zwischen den Institutionen wird nicht schlicht über Markt oder Planung gestritten. Verhandelt wird darüber, wie die Politik einen von ihr geschaffenen Markt steuert und welche Risiken sie dabei für hinnehmbar hält. [4]

Die Detailreform darf zudem nicht mit dem gesamten Umbau des Emissionshandels verwechselt werden. Sie betrifft das bestehende System ETS1. Die gesonderten Regelungen für Gebäude und Straßenverkehr sind ein anderes Verfahren. Aus einer Änderung dieser Reserve folgt deshalb nicht unmittelbar eine bestimmte Entlastung an der Tankstelle oder bei der privaten Heizrechnung. Auch die weitergehende ETS-Reform, auf die Rat und Kommission verweisen, ist von diesem gezielten Eingriff zu unterscheiden. [1][4]

Wann Stabilität den Umbau schützt

Das stärkste Argument für einen größeren Puffer verdient mehr als eine pflichtschuldige Erwähnung. Ein Industrieunternehmen kann auf einen unerwarteten Kostensprung nicht immer mit einer neuen Produktionsanlage reagieren. Eine solche Anlage muss geplant, finanziert und gebaut werden. Wird die laufende Produktion vorher unwirtschaftlich, kann auch die Möglichkeit zur Modernisierung verloren gehen. Ein Marktmechanismus, der Anpassung ermöglichen soll, müsste solche Übergänge berücksichtigen.

Daraus ergibt sich ein begründbarer Unterschied zwischen verlässlicher Knappheit und abruptem Druck. Ein über Jahre nachvollziehbares Preissignal kann die Rechnung zugunsten einer emissionsarmen Technik verändern. Eine unerwartete Verteuerung kann dagegen zunächst finanzielle Mittel binden, die für dieselbe Investition fehlen. Das ist keine Rechtfertigung für dauerhaft billige Verschmutzung, sondern ein Argument für eine Politik, die den zeitlichen Verlauf des Umbaus ernst nimmt.

Eine Untersuchung von Pablo Anaya Longaric, Virginia Di Nino und Vasileios Kostakis im EZB-Wirtschaftsbericht betrachtet diese Spannung anhand von Daten für 2003 bis 2019. Ihre Analyse findet kurzfristig dämpfende Wirkungen von CO₂-Preisschocks auf Investitionen sowie Anzeichen einer zeitweiligen Umlenkung internationaler Investitionsströme. Die Autoren betonen die Unsicherheit der Schätzungen. Langfristige Vorteile sauberer Energie und geringerer fossiler Abhängigkeit liegen außerhalb des untersuchten Ausschnitts. [10]

Die Untersuchung liefert Hinweise auf Übergangsprobleme, aber keinen Nachweis für die Eignung jeder angebotenen Entlastung. Eine größere Reserve wäre nur dann ein überzeugender Beitrag, wenn sie solche Anpassungsschwierigkeiten tatsächlich begrenzt, ohne den Anreiz zur Umstellung auszuhöhlen. Für den jetzt verhandelten Vorschlag liegt dieser Nachweis in den ausgewerteten Quellen nicht vor. Die politische Aufgabe beginnt dort, wo die allgemeine Berufung auf Wettbewerbsfähigkeit endet.

Die Industrie hat mehr als ein Interesse

Ein Unternehmen, das viel CO₂ ausstößt und seine Technik vorerst beibehält, hat ein anderes Interesse am Zertifikatepreis als ein Unternehmen, das seine Emissionen bereits gesenkt hat. Beide können unter hohen Energiepreisen leiden. Beide können Arbeitsplätze anbieten. Dennoch verändert eine Abschwächung des künftigen Knappheitssignals ihre relative Position unterschiedlich. Klimapolitik verteilt nicht nur Lasten zwischen Staat und Wirtschaft; sie beeinflusst den Wettbewerb innerhalb der Wirtschaft.

Ein vereinfachtes Beispiel macht den Konflikt sichtbar. Zwei Hersteller verkaufen ein vergleichbares Produkt. Einer hat hohe Anfangskosten für ein emissionsärmeres Verfahren getragen, der andere arbeitet zunächst mit seiner bestehenden Anlage weiter. Sinkt die erwartete Belastung durch Emissionsrechte, wird der Vorsprung des ersten Herstellers bei den laufenden CO₂-Kosten weniger wert. Ob sein Geschäftsmodell dadurch gefährdet wird, hängt von vielen weiteren Faktoren ab. Die Richtung dieses einzelnen Anreizes ist dennoch nachvollziehbar.

Das Beispiel ist keine Beschreibung eines konkret nachgewiesenen Betriebsschadens. Es zeigt, warum „Planungssicherheit“ eine unvollständige Forderung bleibt, solange offen ist, wessen Planung geschützt werden soll. Wer heute Sicherheit für bestehende Anlagen schafft, kann die Erwartungen jener verändern, die auf einen verbindlichen Umbau gesetzt haben. Wiederholte politische Korrekturen hätten dann selbst einen Preis: Unternehmen könnten abwarten, ob die nächste Entlastung die nächste Investition noch vermeidbar macht.

Umgekehrt ist ein hoher CO₂-Preis allein kein Bauauftrag für Stromnetze, keine Ausbildung einer Fachkraft und keine sichere Nachfrage nach einem teureren klimafreundlichen Produkt. Die Alternative zu einer pauschalen Lockerung besteht deshalb nicht darin, den Markt sich selbst zu überlassen. Sie besteht darin, verlässliche Emissionsgrenzen mit den realen Voraussetzungen neuer Produktion zu verbinden. Das ist die industriepolitische Frage hinter der vermeintlich kleinen Änderung der Reserve.

Beschäftigung lässt sich nicht aus einem Schlagwort ableiten

Die Behauptung, der Emissionshandel müsse zwangsläufig Arbeitsplätze vernichten, hält einer differenzierten Betrachtung ebenso wenig stand wie die Versicherung, seine sozialen Folgen erledigten sich von selbst. Antoine Dechezleprêtre, Daniel Nachtigall und Frank Venmans untersuchten in einer OECD-Arbeit die frühen Jahre des Systems. Für 2005 bis 2012 schätzten sie eine durch den Emissionshandel verursachte Emissionsminderung von ungefähr zehn Prozent. Negative Effekte auf die wirtschaftliche Leistung der regulierten Unternehmen fanden sie in dieser Untersuchung nicht. [8]

Ein 2026 veröffentlichtes Arbeitspapier von Christofer Schroeder kommt bei einer anderen Frage zu einem unbequemeren Befund. Es untersucht unerwartete Preisänderungen und ihre Beschäftigungsfolgen anhand von Daten aus 23 EU-Ländern für 2007 bis 2019. Solche Preisschocks gehen in seinen Schätzungen mit Beschäftigungsrückgängen über die folgenden Quartale einher, besonders bei emissionsintensiven Tätigkeiten. In Ländern mit stärkerem Beschäftigungsschutz fällt die geschätzte Reaktion geringer aus. Das Papier vertritt die Forschungsergebnisse des Autors, nicht eine offizielle Position der EZB. [9]

Die Befunde sind kein Widerspruch, der durch die Auswahl der politisch bequemeren Studie aufgelöst werden dürfte. Die Arbeiten betrachten unterschiedliche Einheiten, Zeiträume und Veränderungen: einmal regulierte Unternehmen und die Einführung des Systems, einmal überraschende Preisbewegungen und gesamtwirtschaftliche Beschäftigung. Keine der beiden Untersuchungen misst die Wirkung der jetzt vorgeschlagenen Löschpause. Aus ihnen lässt sich auch keine seriöse Zahl künftig geretteter oder verlorener Stellen berechnen.

Für Gewerkschaften liegt darin eine eigenständige Aufgabe. Beschäftigungssicherung wäre zu kurz gefasst, wenn sie sich allein auf die aktuelle Kostenrechnung eines Unternehmens beschränkte. Ebenso kurz wäre eine Klimapolitik, die Menschen auf künftige grüne Arbeitsplätze verweist, ohne ihren tatsächlichen Übergang abzusichern. Zu verlangen wären überprüfbare Investitionspläne, Qualifizierung, Schutz vor einseitiger Abwälzung und Mitsprache über die Verwendung öffentlicher Unterstützung. Dies ist eine redaktionelle Schlussfolgerung aus dem Zielkonflikt, keine hier belegte Position einer bestimmten Gewerkschaft.

Wer weniger zahlt, gibt nicht automatisch mehr weiter

Zwischen einer niedrigeren Rechnung für Zertifikate und einer niedrigeren Rechnung für Verbraucher liegt die Preisbildung auf den jeweiligen Märkten. Unternehmen können Entlastungen weitergeben, zur Finanzierung neuer Anlagen einsetzen, zur Stabilisierung ihrer Bilanz verwenden oder ihre Marge erhöhen. Welche Wirkung überwiegt, lässt sich nicht aus dem Wort „Entlastung“ ableiten. Es hängt auch davon ab, wie stark Kunden und Lieferanten verhandeln können.

Eine Untersuchung von CE Delft aus dem Jahr 2015 fand bei verschiedenen Industrieprodukten eine Weitergabe von CO₂-Kosten an Käufer, unter anderem in Teilen der Zement-, Stahl- und Raffineriewirtschaft. Die Ergebnisse unterschieden sich nach Produkt und Markt. Die Studie ist historisch und erlaubt weder eine aktuelle pauschale Übergewinnrechnung noch die Annahme, alle Kosten würden vollständig weitergereicht. Sie zeigt vor allem, weshalb die tatsächliche Verteilung empirisch geprüft werden muss. [12]

Aus einer festgestellten Weitergabe höherer Kosten folgt außerdem nicht automatisch eine spiegelbildliche Weitergabe niedrigerer Kosten. Für den aktuellen Eingriff wäre deshalb zu beobachten, wie sich Beschaffungskosten, Verkaufspreise und Investitionen zueinander entwickeln. Ohne diese Verbindung könnte eine politisch als gesellschaftlich notwendig begründete Hilfe im Ergebnis weit enger wirken. Auch das ist zunächst eine prüfbare Möglichkeit, kein Nachweis einer bereits erfolgten Bereicherung.

Die zweite Rechnung steht im öffentlichen Haushalt

Deutschland nahm 2025 aus Auktionen im europäischen ETS1 rund 5,4 Milliarden Euro ein. Die häufig genannte Summe von 21,4 Milliarden umfasst zusätzlich etwa 16 Milliarden Euro aus dem nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr. Nach Angaben von Umweltbundesamt und Deutscher Emissionshandelsstelle flossen die Erlöse in den Klima- und Transformationsfonds. Die Unterscheidung ist wichtig: Nicht die gesamte Summe hängt unmittelbar an der hier diskutierten europäischen Reserve. [11]

Auch beim ETS1 genügt der Blick auf den Preis nicht. 2025 stieg der durchschnittliche deutsche Auktionspreis nach Behördenangaben von ungefähr 65 auf 73,86 Euro. Gleichzeitig sank die versteigerte Menge von rund 85 auf 73,5 Millionen Zertifikate. Die Einnahmen gingen deshalb trotz des höheren Durchschnittspreises leicht zurück, von etwa 5,5 auf 5,4 Milliarden Euro. Preis und Menge müssen zusammen betrachtet werden. [11]

Für die anstehende Reform ergibt sich daraus ein weiterer möglicher Widerspruch. Falls eine Änderung den Preis senkt, kann sie bestimmte Unternehmen entlasten und zugleich bei unveränderter Auktionsmenge öffentliche Einnahmen mindern. Damit könnte Geld fehlen, das an anderer Stelle für den Umbau eingesetzt werden soll. Ob und in welcher Höhe dieser Effekt eintritt, ist offen; eine größere Reserve bedeutet nicht automatisch einen bestimmten Einnahmeausfall.

Die politische Frage bleibt dennoch konkret: Soll eine Entlastung vor allem über den Marktpreis erfolgen oder gezielt über die Verwendung öffentlicher Mittel? Ein niedrigerer Preis begünstigt Emissionen breit. Eine gezielte Förderung ließe sich dagegen an nachgewiesene Investitionen und überprüfbare Bedingungen knüpfen. Dafür braucht es allerdings eine handlungsfähige Verwaltung und die Bereitschaft, die Verwendung des Geldes tatsächlich zu kontrollieren. Auch eine Förderung ist kein Erfolg, nur weil sie ausgezahlt wurde.

Ein deutscher Stilllegungsfall zeigt die Verflechtung

Wie eng nationale Entscheidungen und europäische Reservemechanismen verbunden sind, erläuterte die Kommission am 4. September anhand deutscher Kraftwerksstilllegungen. Für die betrachteten, auf das Jahr 2024 bezogenen Mengen war keine zusätzliche nationale Löschung vorgesehen. Die Begründung: Die Marktstabilitätsreserve nehme den entsprechenden Überschuss bereits auf. Für das vorangegangene Bezugsjahr hatte sich eine andere Berechnung ergeben. [13]

Das ist kein Beleg dafür, dass die aktuelle Reform deutsche Klimaschutzmaßnahmen bereits entwertet. Es macht aber sichtbar, warum die Frage nach dem späteren Schicksal zurückgehaltener Rechte gesellschaftlich relevant ist. Wird an einem Ort weniger ausgestoßen, muss geprüft werden, wie sich das auf die europaweit verfügbare Menge auswirkt. Aufnahme in die Reserve und dauerhafte Löschung sind dabei unterschiedliche Stufen.

Daraus folgt ein Prüfauftrag an die Bundesregierung: Sie müsste erläutern, wie ihre Unterstützung für europäische Reservenregeln mit den Wirkungen nationaler Stilllegungen und Investitionen zusammenpasst. Für ihre konkrete Position zum Mandat vom 23. September liegt in den ausgewerteten Quellen keine belastbare öffentliche Begründung vor. Diese Lücke lässt sich nicht mit der allgemeinen Behauptung schließen, Deutschland verteidige seine Industrie oder schwäche den Klimaschutz.

Der Maßstab muss über die nächste Preisbewegung hinausreichen

Am 24. September steht der Emissionshandel auch beim Wettbewerbsrat auf der Agenda. Österreich und Polen sollen dort über seine Überprüfung aus Sicht der Wettbewerbsfähigkeit informieren. Die Tagesordnung belegt den politischen Stellenwert, aber noch kein Ergebnis. Der Verhandlungsprozess mit dem Parlament bleibt entscheidend. Eine Debatte im Ministerrat ist keine bereits beschlossene Änderung der geltenden Regeln. [14]

Ein sachgerechter Vergleich müsste für die verschiedenen Varianten offenlegen, wie viele Rechte im Zeitverlauf erhalten blieben, unter welchen Bedingungen sie verfügbar würden und welche Investitionsreaktionen erwartet werden. Ebenso wichtig wären Sensitivitäten: Was geschieht bei schwacher Produktion, was bei stark steigender Nachfrage, was bei schnellerer technischer Umstellung? Ein einzelner erwarteter Preis kann diese Fragen nicht beantworten.

Die Ergebnisse müssten außerdem getrennt ausgewiesen werden. Geringere Preisschwankungen wären ein anderer Erfolg als zusätzliche klimafreundliche Investitionen. Gesicherte Beschäftigung wäre etwas anderes als eine höhere Unternehmensmarge. Weniger europäische Emissionen wären anders zu bewerten, wenn sie durch saubere Produktion entstünden oder durch die Verlagerung von Produktion. Wer all diese Größen unter „Wettbewerbsfähigkeit“ zusammenfasst, entzieht die Entscheidung einer überprüfbaren Beurteilung.

Ein größerer Puffer kann vernünftig sein. Die Kritik beginnt nicht bei seiner bloßen Existenz, sondern beim politischen Versprechen, er sichere zugleich Industrie, Beschäftigung und Klimaschutz. Dieses Versprechen verlangt einen Nachweis, der über die Interessen der unmittelbar Entlasteten hinausreicht. Besonders überzeugend wäre eine Reform, die Anpassung ermöglicht, ohne jenen den Boden zu entziehen, die bereits umgestellt haben.

Der entscheidende Maßstab lautet daher: Gewinnt Europa Zeit für den Umbau, oder verlängert es die Zeit bis zum Umbau? Die Antwort wird nicht allein in der Marktstabilitätsreserve liegen. Sie wird sich an realen Investitionen, an Beschäftigungsperspektiven und an dauerhaft vermiedenen Emissionen zeigen. Eine Entlastung, die diese Verbindung nicht herstellt, wäre noch keine Zukunftssicherung. Sie wäre zunächst nur eine verschobene Rechnung.

Quellenverzeichnis

  1. Rat der EU: Market stability reserve: Council agrees targeted amendment for a resilient and predictable carbon market, 23.09.2026.
  2. Rat der EU: Mandat 13517/26, Verfahren 2026/0085(COD), 23.09.2026.
  3. Europäische Kommission: COM(2026)153 final, im Ratsdokument 7945/26, 01.04.2026.
  4. Europäisches Parlament: EU-Emissionshandel: Parlament will stabilere Preise, 15.09.2026.
  5. Europäische Kommission: About the EU ETS, laufende Informationsseite, Abschnitt „How does the EU ETS work?“.
  6. Europäische Kommission: Market Stability Reserve, laufende Informationsseite, Abschnitt „How does the MSR work?“.
  7. Europäische Kommission: 190 million EU ETS allowances to be placed into the Market Stability Reserve between September 2026 and August 2027, 29.05.2026. Amtliche Mitteilung zum Aufnahmevolumen.
  8. Antoine Dechezleprêtre, Daniel Nachtigall, Frank Venmans: The joint impact of the European Union emissions trading system on carbon emissions and economic performance, OECD Economics Department Working Papers Nr. 1515, 06.12.2018, DOI 10.1787/4819b016-en. Originalzusammenfassung; empirischer Zeitraum 2005–2012.
  9. Christofer Schroeder: Employment effects of EU-ETS prices, ECB Working Paper Nr. 3237, Mai 2026, Abstract und nichttechnische Zusammenfassung, S. 1–3.
  10. Pablo Anaya Longaric, Virginia Di Nino, Vasileios Kostakis: The effects of the Emissions Trading System on European investment in the short run, EZB Economic Bulletin 8/2024, Webfassung im Pfad 2025. Empirische Untersuchung; kurzfristige Investitionseffekte und ausdrücklich benannte Unsicherheiten.
  11. Umweltbundesamt/DEHSt: Emissionshandel: 21 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds, 07.01.2026.
  12. CE Delft: Ex-post investigation of cost pass-through in the EU ETS, November 2015, Autorenzusammenfassung.
  13. Europäische Kommission: Notification by Germany of voluntary cancellation of allowances in the EU ETS for plants closed in 2022, 04.09.2026.
  14. Rat der EU: Competitiveness Council, 24 September 2026, Agenda, Stand des Abrufs 24.09.2026.