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Journalismus von Holger EliasPolitik · Gesellschaft · Kultur · Sport

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Gesellschaft

Volkswagen und die Zukunft nach dem Auto

Volkswagen sucht für Osnabrück eine Zukunft mit Luftverteidigungstechnik. Die geplante Lösung könnte Beschäftigung sichern, schafft aber neue Abhängigkeiten und lässt Fragen offen. Der Konflikt reicht über ein Werk hinaus: Wer entscheidet, was nach dem Auto produziert wird? Und wie lassen sich gute Arbeit, zivile Mobilität und Frieden verbinden, ohne die Risiken des Umbaus auf die Allgemeinheit abzuwälzen?

Die deutsche Autoindustrie kämpft um ihre Zukunft. In Osnabrück bekommt dieser Satz eine besondere Bedeutung: Wo Volkswagen bisher Fahrzeuge baut, sollen künftig auch Komponenten für Luftverteidigungssysteme entstehen. Der angekündigte Eigentümerwechsel ist noch nicht vollzogen. Doch die Richtung ist erkennbar: Ein ziviler Industriestandort soll eine militärische Perspektive erhalten. Ob damit seine Zukunft gesichert wird, lässt sich weder aus der Produktbezeichnung noch aus einer politischen Absichtserklärung ableiten. [1]

Die Frage betrifft mehr als ein Werk. Beim bundesweiten Aktionstag am 21. September protestierten nach Angaben der IG Metall rund 175.000 Menschen bei etwa 280 Aktionen gegen Stellenabbau und Werksschließungen. Die Gewerkschaft verlangt Investitionen, eine aktive Industriepolitik und Schutz industrieller Arbeit. Ihre Teilnehmerzahlen sind Veranstalterangaben, keine unabhängig erhobene Statistik. Unabhängig davon benennt der Protest einen Konflikt, den keine Unternehmensbilanz allein entscheiden kann: Welche Produktion soll künftig Einkommen sichern, und welchen gesellschaftlichen Bedürfnissen soll sie dienen? [2]

Die Krise hat mehrere Landkarten

Zunächst muss die Diagnose stimmen. Die Behauptung, es würden überall immer weniger Autos verkauft, beschreibt die gegenwärtige Lage nicht ausreichend. Nach Angaben des Branchenverbands VDA stiegen die deutschen Pkw-Neuzulassungen von Januar bis August 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund fünf Prozent. Allerdings lagen sie weiterhin etwa 21 Prozent unter dem entsprechenden Niveau von 2019. Gleichzeitig sank die deutsche Pkw-Produktion im Vorjahresvergleich um vier Prozent, der Export um fünf Prozent. Eine Erholung des Inlandsmarkts kann also mit einer schrumpfenden Produktion am Standort Deutschland zusammenfallen. [3]

Auch der Volkswagen-Konzern bietet kein einheitliches Bild. Im ersten Halbjahr lieferte er weltweit rund 4,13 Millionen Fahrzeuge aus, etwa sechs Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In China betrug das Minus nach Unternehmensangaben 25,9 Prozent. In Europa legten die Auslieferungen dagegen um rund 3,5 Prozent zu. Gemeint ist der Konzern mit seinen unterschiedlichen Marken, nicht allein die Marke Volkswagen. Aus diesen Zahlen lässt sich weder ein allgemeines Ende des Automobils noch eine für alle Regionen identische Krise ableiten. [4]

Absatzschwäche, Antriebswechsel und die Verlagerung von Wertschöpfung verlangen unterschiedliche Antworten. Entscheidend ist, welche Maßnahme welches nachgewiesene Problem lösen soll.

Dass der Umbau längst gesellschaftliche Dimensionen besitzt, zeigt die Beschäftigung. Das Statistische Bundesamt meldete für Ende des ersten Halbjahres 691.500 Beschäftigte in der Automobilindustrie, 42.300 oder 5,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Die Erhebung erfasst Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten und bildet nicht sämtliche autoabhängigen Tätigkeiten ab. Ebenso wenig entsprechen die 42.300 rechnerisch 42.300 Entlassungen: Veränderungen können unter anderem auch aus einer anderen Branchenzuordnung von Betrieben entstehen. Gleichwohl dokumentiert die Statistik einen erheblichen Rückgang industrieller Beschäftigung. [5]

Was die Gewinnwarnung erklärt. Und was nicht

Volkswagen senkte am 18. September die Prognose seiner operativen Umsatzrendite für 2026 von zuvor 4 bis 5,5 Prozent auf höchstens ein Prozent. Der Konzern erwartet Sonderbelastungen von insgesamt rund zehn Milliarden Euro. Dazu zählt eine nicht zahlungswirksame Abschreibung von etwa sechs Milliarden Euro auf den Porsche-Firmenwert. Ohne die Sonderbelastungen läge die erwartete operative Rendite nach eigener Rechnung bei ungefähr vier Prozent. [6]

Eine Abschreibung ist kein gleich hoher, unmittelbar fälliger Geldabfluss. Für die Bewertung von Sparmaßnahmen müssen laufendes Geschäft, Bilanzkorrekturen und notwendige Zukunftsinvestitionen auseinandergehalten werden.

Bemerkenswert ist zudem die Marktbegründung des Unternehmens: Volkswagen nennt eine beschleunigte Nachfrageverschiebung zugunsten batterieelektrischer Fahrzeuge als Belastung insbesondere für Audi und Volkswagen Pkw. Der Konzern erklärt seine Probleme damit gerade nicht allein durch mangelndes Interesse an Elektromobilität. Eine politische Strategie, die aus der Gewinnwarnung schlicht die Notwendigkeit einer langsameren Elektrifizierung ableitet, findet dafür in diesem Dokument keine hinreichende Grundlage. [6]

Osnabrück: eine Perspektive mit Vorbehalten

Für Osnabrück vereinbarten Volkswagen, Niedersachsen und Aurelius Capital am 7. September Eckpunkte eines möglichen Verkaufs. Aurelius soll Mehrheitseigentümer werden, das Land sich beteiligen. Ein erstes Projekt mit Rafael Advanced Defense Systems soll die Fertigung von Systemen und Komponenten für die Luftverteidigung Deutschlands und Europas ermöglichen. Die Fahrzeugfertigung soll im Sommer 2027 auslaufen. Abschließende Vereinbarungen, Gremienentscheidungen und behördliche Prüfungen stehen nach der veröffentlichten VW-Mitteilung noch aus. Das ist ein konkreter Plan, aber keine bereits bestehende Rüstungssparte des Volkswagen-Konzerns. [1]

Auch die Beschäftigungsperspektive braucht genaue Zahlen. Die IG Metall Osnabrück spricht von einer Anschlusslösung für knapp 1.400 der derzeit rund 1.800 Beschäftigten. Nach weiteren Abgängen, etwa über Ruhestand und Altersteilzeit, sieht sie eine Zielgröße von rund 1.200 Stellen. Für diese Zahl soll eine Beschäftigungssicherung bis Ende 2029 gelten. Nach Darstellung des Betriebsrats bleibt die Tarifbindung der Metall- und Elektroindustrie erhalten. Die Gewerkschaft begrüßt den Schritt, verlangt aber weitere Perspektiven für die übrigen Beschäftigten. [7]

Darin liegt ein vorläufiger Teilerfolg der Interessenvertretung und zugleich seine Grenze. Eine befristete Absicherung kann Familien Planungsspielraum verschaffen. Sie beantwortet noch nicht die Frage, ob ein Standort langfristig tragfähig ist. Die soziale Qualität eines Umbaus bemisst sich auch daran, was mit denjenigen geschieht, die in seiner Zielgröße nicht mehr vorkommen.

Die ausgewerteten Veröffentlichungen enthalten keine ausreichenden Einzelheiten zu Auftragsvolumina, Investitionszusagen, unternehmerischen Risiken und Beschäftigung über die Sicherungsfrist hinaus. Sie ersetzen keinen vollständigen Geschäftsplan. Damit ist die Rüstungsoption weder widerlegt noch als dauerhafte Lösung bewiesen. Ihre politische Unterstützung sollte an überprüfbare Bedingungen gebunden werden, statt das Wort Zukunft bereits als Ergebnis zu behandeln.

Die Gewerkschaft kennt den Widerspruch

Die Gewerkschaften haben den Zielkonflikt bereits ausdrücklich benannt. Die IG Metall verpflichtet sich in ihrer Satzung neben der Interessenvertretung ihrer Mitglieder auf „Frieden, Abrüstung und Völkerverständigung“. Hinzu kommen die Demokratisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie der Schutz der natürlichen Umwelt. Ihr eigener Anspruch reicht damit über die Sicherung eines Arbeitsplatzes unabhängig vom Produktionszweck hinaus. [8]

Diese Ziele stehen neben einer anderen, ebenfalls dokumentierten Linie. Im Februar 2024 forderte die IG Metall gemeinsam mit dem Wirtschaftsforum der SPD und dem Verband der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ein industriepolitisches Konzept für die Branche. Die Gewerkschaft begründete dies unter anderem mit technologischen Fähigkeiten, tariflich abgesicherter Arbeit und verlässlicher Planung in Entwicklung, Beschaffung und Wartung. Sie vertritt also nicht nur Beschäftigte in Rüstungsunternehmen, sondern hat deren industrielle Perspektive ausdrücklich zum politischen Anliegen gemacht. [9]

Der IG-Metall-Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt betonte zum Antikriegstag 2025 wiederum das Selbstverteidigungsrecht angegriffener Staaten, warnte aber vor einer einseitig militärischen Sicherheitspolitik. Er verlangte eine transparente Abwägung, restriktive Rüstungsexporte und stärkere zivile Investitionen. Der Verteidigungsbedarf solle sachlich bestimmt werden. Diese Erklärung ist ein Jahr älter als die Osnabrücker Vereinbarung; sie liefert einen Maßstab, keine nachträgliche Prüfung des konkreten Projekts. [10]

Dass die Spannung praktisch auftritt, zeigt eine Berliner Stellungnahme vom Juli 2026. Zur Umstellung des ehemaligen Pierburg-Werks auf mechanische Komponenten für Artilleriemunition stellte die örtliche IG Metall Friedensauftrag und Beschäftigteninteressen ausdrücklich nebeneinander. Sie verwies darauf, dass die Beschäftigten die strategische Neuausrichtung nicht beschlossen hätten, aber Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung hätten. Das ist ein anderer Standort, kein Beleg für Osnabrück. Es widerlegt jedoch die Vorstellung, der Konflikt werde gewerkschaftlich grundsätzlich verschwiegen. [11]

Die schärfere Frage lautet daher: Wie werden die erklärten Grundsätze in der konkreten Entscheidung wirksam? Eine Satzung schützt den Frieden nicht schon durch ihre Existenz. Eine Tarifvereinbarung beantwortet nicht automatisch Fragen nach Einsatzgebiet, Exportzielen oder ziviler Anschlussfähigkeit. Wer beides miteinander vereinbaren will, muss Kriterien offenlegen, nach denen Zustimmung erteilt, eingeschränkt oder auch verweigert wird.

Arbeitsplatzsicherung ist kein ausreichender Produktionszweck

Hier liegt der dialektische Kern. Aus Sicht eines bedrohten Betriebs kann die Annahme militärischer Aufträge vernünftig sein. Aus gesellschaftlicher Sicht muss zusätzlich geprüft werden, ob die betreffenden Güter benötigt werden und ihre Herstellung verantwortbar ist. Beide Urteile beziehen sich auf unterschiedliche Ebenen. Der betriebliche Vorteil entscheidet die gesellschaftliche Frage nicht; die gesellschaftliche Kritik beseitigt die betriebliche Notlage nicht.

Dabei ist Rüstungsproduktion nicht schon deshalb logisch widersprüchlich, weil eine Gewerkschaft Frieden anstrebt. Ein Luftverteidigungssystem kann Menschen und Infrastruktur vor Angriffen schützen. Verteidigungsfähigkeit kann auch ohne tatsächlichen Krieg benötigt werden. Die Behauptung, jede militärische Beschäftigung setze fortlaufende Kriege voraus, wäre deshalb falsch. Dieses Gegenargument muss eine friedenspolitische Kritik ernst nehmen, wenn sie mehr sein will als eine moralische Selbstbestätigung.

Der problematische Zusammenhang entsteht an einer anderen Stelle: Wird die wirtschaftliche Existenz einer Region dauerhaft von militärischen Bestellungen abhängig, kann deren Fortsetzung selbst zum wirtschaftspolitischen Ziel werden. Dann droht sich die Reihenfolge umzukehren. Nicht mehr ein unabhängig bestimmter Schutzbedarf begründet Produktion; die Auslastung vorhandener Produktion wird zum Argument für zusätzlichen Bedarf. Das ist ein Risiko der gewählten Struktur, kein Nachweis, dass Beschäftigte, Gewerkschaften oder beteiligte Unternehmen einen Krieg wünschen.

Eine zukunftsfeste Lösung müsste daher auch unter veränderten sicherheitspolitischen Bedingungen bestehen können. Was geschieht, wenn ein Auftragsprogramm endet, sich die technische Nachfrage verschiebt oder Abrüstung politisch möglich wird? Gibt es weitere Kunden, zivile Produkte, übertragbare Qualifikationen und Mittel für eine erneute Umstellung? Wer diese Fragen vertagt, kann die heutige Unsicherheit mindern und gleichzeitig die nächste Abhängigkeit aufbauen.

Die Gewerkschaft darf einen solchen Übergang akzeptieren, ohne ihren Friedensauftrag zwangsläufig aufzugeben. Doch sie muss die Bedingungen dafür begründen. Notwendig wären nachvollziehbare Angaben zu den vorgesehenen Produkten, demokratisch verantwortete Beschaffung, klare Grenzen für problematische Exportperspektiven und eine ernsthafte Prüfung ziviler Optionen. Beschäftigungssicherung wäre dann ein wichtiges Kriterium unter mehreren. Als alleiniger Maßstab würde sie nahezu jede Produktion rechtfertigen, solange diese Löhne bezahlt.

Zivile Alternativen brauchen mehr als ein gutes Ziel

In Osnabrück sind andere Vorschläge öffentlich dokumentiert. Das Bündnis Zukunftswerk Osnabrück und Robin Wood warben für eine zivile Umstellung, unter anderem auf Kleinbusse für den öffentlichen Verkehr. In ihrer Erklärung vom 7. September werfen sie Volkswagen vor, solche Optionen nicht ernsthaft ausgelotet zu haben. Das ist eine Position beteiligter Aktivisten. Die Erklärung belegt das Vorliegen eines Vorschlags, aber weder dessen Wirtschaftlichkeit noch die behauptete Unzulänglichkeit sämtlicher interner Prüfungen. [12]

Die Kritik verdient trotzdem eine konkrete Antwort. Wenn eine militärische Lösung mit dem Fehlen von Alternativen begründet wird, sollte nachvollziehbar sein, welche Alternativen nach welchen Kriterien verworfen wurden. Dazu gehören Absatzmöglichkeiten, Entwicklungszeit, Umrüstungskosten und Finanzierungsbedarf. Ein unverbindlicher ziviler Vorschlag darf nicht wie ein fertiger Auftrag behandelt werden. Ebenso wenig sollte ein militärisches Vorhaben wegen politischer Unterstützung von den Anforderungen an einen tragfähigen Geschäftsplan befreit sein.

Dass zivile Nachfrage politisch gestaltet werden kann, zeigt die Busförderung. Das Bundesverkehrsministerium kündigte am 21. Mai an, die Beschaffung von mindestens 1.500 weiteren Elektrobussen zu unterstützen. Der Förderaufruf richtete sich an die Umstellung von Flotten und die dazugehörige Infrastruktur. Daraus folgt kein Auftrag für ein VW-Werk. Es zeigt jedoch, dass öffentliche Entscheidungen auch außerhalb der Rüstung industrielle Absatzmöglichkeiten schaffen können. [13]

Wie fragil solche Perspektiven sein können, machte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen im Juli deutlich. Er kritisierte eine im Regierungsentwurf vorgesehene Absenkung der Förderung für Busse mit alternativen Antrieben von 403 Millionen auf 130 Millionen Euro im Jahr 2027. Der Verband sprach als Interessenvertreter der Branche; seine damalige Kritik ist kein Nachweis eines inzwischen endgültig beschlossenen Haushalts. Sie benennt aber das Planungsproblem: Wer neue Produktion erwartet, muss auch erklären, wie verlässlich die Nachfrage finanziert werden soll. [14]

Eine Autofabrik lässt sich nicht allein durch politischen Willen in einen erfolgreichen Bus- oder Bahnbetrieb verwandeln. Produkte brauchen Entwicklung, Zulassung, Zulieferer und Kunden; Beschäftigte benötigen passende Qualifikation. Gerade deshalb müssten zivile Optionen frühzeitig vorbereitet werden. Werden sie erst dann diskutiert, wenn eine Produktionslinie kurz vor dem Ende steht, konkurrieren sie unter einem Zeitdruck, den langfristig angebahnte Projekte nicht in gleicher Weise tragen.

Eine gesellschaftliche Aufgabe, die schon begonnen hat

Der Umbau muss nicht erst zu einem gesellschaftlichen Thema erklärt werden. Er ist es bereits: durch Beschäftigungsverluste, öffentliche Förderprogramme, die Beteiligung eines Bundeslandes und die Auseinandersetzung um den Zweck industrieller Produktion. Nötig wäre eine verbindliche Abstimmung der verschiedenen Entscheidungen. Industriepolitik, Verkehrspolitik, regionale Entwicklung und Sicherheitspolitik dürfen nicht jeweils eine andere Zukunft versprechen, ohne ihre Voraussetzungen miteinander abzugleichen.

Auch Forschung und Arbeitsmarktpolitik beschäftigen sich längst damit. Eine 2024 veröffentlichte Untersuchung des Umweltbundesamts kombiniert in ihren Szenarien mehr Elektromobilität mit einem stärkeren öffentlichen Verkehr. Sie verweist zugleich auf soziale Ausgleichsbedarfe. Das ist keine Prognose für ein bestimmtes Werk und keine Garantie neuer Arbeitsplätze. Es zeigt, dass industrielle Zukunft und gesellschaftliche Mobilität gemeinsam betrachtet werden können, statt jede Veränderung ausschließlich an der Zahl verkaufter Pkw zu messen. [15]

Die Arbeitsagentur Stuttgart stellte im August das europäisch geförderte Projekt Automotive Cluster Transition Bridge vor: Es soll Qualifizierung mit konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten verbinden. Bosch koordiniert das auf zwei Jahre angelegte Vorhaben; der offizielle Beginn war für den 1. September angekündigt. Eine Erfolgsbilanz liegt damit noch nicht vor. Der Ansatz zielt darauf, industrielle Erfahrung über betriebliche Grenzen hinweg zu erhalten. [16]

Eine gesamtgesellschaftliche Strategie müsste an diesem Punkt weitergehen. Ihr Ziel wäre, Mobilität, industrielle Fähigkeiten und gute Arbeit dauerhaft zu sichern. Sie müsste auch Menschen einbeziehen, die kein neues Auto kaufen können, auf dem Land verlässliche Verbindungen brauchen oder als Zulieferbeschäftigte kaum Einfluss auf die Entscheidungen großer Hersteller haben. Der Nutzen öffentlicher Förderung wäre daran zu messen, welche Versorgung und welche Arbeitsbedingungen entstehen – nicht allein daran, ob ein Konzern seine Renditeziele erreicht.

Wer bezahlt, muss über die Richtung mitentscheiden

Eine solche Politik wäre anspruchsvoller als ein weiterer Gipfel mit allgemeinen Bekenntnissen. Für bedrohte Regionen wären öffentlich nachvollziehbare Entwicklungspläne nötig: Welche Fähigkeiten bestehen? Welche gesellschaftlich sinnvollen Produkte sind technisch und wirtschaftlich erreichbar? Welche privaten Investitionen werden verbindlich zugesagt? Welche öffentliche Beschaffung könnte Nachfrage sichern? Und wer trägt das Risiko, wenn eine Rechnung nicht aufgeht?

Betriebsräte und Gewerkschaften gehören in diese Entscheidungen ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Länder. Bei öffentlich finanzierten Mobilitätsprojekten müssten auch Verkehrsunternehmen und Nutzerinteressen berücksichtigt werden. Bei militärischer Produktion bedarf es einer eigenständigen sicherheitspolitischen Begründung. Die gemeinsame Frage lautet, wie betriebliche Kenntnisse und gesellschaftliche Ziele zusammenkommen, ohne dass die jeweils stärksten Beteiligten die Kosten auf andere verlagern.

Öffentliche Hilfe sollte deshalb an überprüfbare Gegenleistungen gebunden sein: Investitionen, Qualifizierung, Tarifbindung und konkrete Beschäftigungszusagen. Wo der Staat unternehmerische Risiken übernimmt, muss er auch die Möglichkeit erhalten, die Verwendung der Mittel und die vereinbarte Richtung wirksam zu kontrollieren. Je stärker sein finanzielles Engagement, desto weniger überzeugt eine Ordnung, in der die Allgemeinheit nur bezahlt, während die grundlegenden Entscheidungen ihrer Kontrolle entzogen bleiben.

Jede Förderung braucht Kriterien für ihren Erfolg und ihr Ende. Unverkäufliche Produkte dauerhaft zu subventionieren, schützt industrielle Zukunft ebenso wenig wie eine Stilllegung, die brauchbare Fähigkeiten zerstört.

Für Osnabrück ergibt sich daraus ein klarer Prüfauftrag. Die militärische Perspektive muss sich an ihrem tatsächlichen Sicherheitsnutzen, ihrer wirtschaftlichen Tragfähigkeit und ihrer sozialen Reichweite messen lassen. Die zivile Perspektive muss mehr vorweisen als die moralisch attraktivere Produktidee. Beide gehören in einen transparenten Vergleich, der auch langfristige Abhängigkeiten und gesellschaftliche Kosten erfasst. Solange wesentliche Vertrags- und Finanzierungsdetails fehlen, ist ein abschließendes Urteil über die Tragfähigkeit des angekündigten Modells nicht möglich.

Die begründete Kritik beginnt deshalb dort, wo eine Übergangslösung als Zukunftsstrategie ausgegeben wird. Es ist verständlich, unter drohendem Arbeitsplatzverlust eine begrenzte Sicherung anzunehmen. Politisch unzureichend wäre es, damit die Frage zu schließen, wofür die vorhandene industrielle Leistungsfähigkeit eingesetzt werden soll. Die Zukunft nach dem Auto darf sich nicht allein daraus ergeben, welcher zahlungskräftige Auftraggeber als Nächster anklopft. Sie muss auch daran gemessen werden, ob Menschen sicher arbeiten, sich verlässlich bewegen und friedlich leben können.

Quellenverzeichnis

Recherche: 22. September 2026.

  1. Volkswagen, 7.9.2026: Weichen für die Zukunft des Standorts Osnabrück gestellt.
  2. IG Metall, 21.9.2026: Beschäftigte demonstrieren für Zukunft statt Kahlschlag. Veranstalterbericht; Abschnitte „Zukunft statt Kahlschlag“ und „Branche zukunftsfest aufstellen“.
  3. VDA, Seitenkopf 2.9.2026: Deutscher E-Pkw-Markt: Elektroanteil klettert auf 44 Prozent. Berichtszeitraum Januar–August 2026; Tabelle VDA/KBA, teilweise vorläufig.
  4. Volkswagen, 10.7.2026: Group delivers 4.1 million vehicles in the first half of the year. „Key figures“ und Tabelle „Deliveries to customers by market“, erstes Halbjahr 2026/2025. Europa umfasst West- sowie Zentral-/Osteuropa.
  5. Statistisches Bundesamt, 14.8.2026: Stellenabbau in der Automobilindustrie: 42.300 weniger Beschäftigte. Originalmitteilung des Bundesamts über Presseportal; Haupttext und methodische Hinweise.
  6. Volkswagen, 18.9.2026, 17:17 Uhr: Volkswagen AG updates its forecast for fiscal year 2026. Ad-hoc-Mitteilung.
  7. IG Metall Osnabrück, 7.9.2026: Osnabrück bleibt Industriestandort. Betriebsratsposition, Schlussabsätze zu 1.800/knapp 1.400/rund 1.200 Beschäftigten und Sicherung bis Ende 2029.
  8. IG Metall, Satzung Stand 1.1.2024: § 2 Aufgaben und Ziele.
  9. IG Metall, Wirtschaftsforum der SPD, BDSV, Textdatum 8.2., Seitenveröffentlichung 9.2.2024: Verteidigungsindustrie zukunftsfähig machen. Gemeinsame Pressemitteilung; industriepolitische Forderungen und Kerner-Stellungnahme.
  10. IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, 1.9.2025: Frieden ist Verantwortung und Pflicht vor dem Völkerrecht. Absätze zu Selbstverteidigung, Haushaltsmaßstäben und zivilen Investitionen.
  11. IG Metall Berlin, 20.7.2026 laut zugehöriger Dateibezeichnung „PM_20072026“: Beschäftigte dürfen nicht zum Spielball der Rüstungsdebatte werden. Haupttext zum ehemaligen Pierburg-Werk.
  12. Zukunftswerk Osnabrück/Robin Wood, 7.9.2026: Sozial-ökologische Produktionsumstellung wurde versäumt. Gemeinsame Erklärung.
  13. Bundesministerium für Verkehr, 21.5.2026, PM 044/2026: Weitere Förderung für rund 1.500 neue Elektrobusse. Förderankündigung und Richtlinienbeschreibung.
  14. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, 20.7.2026: Kritik an der vorgesehenen Kürzung der E-Bus-Förderung. Stellungnahme zum Regierungsentwurf für 2027.
  15. Umweltbundesamt, April 2024, Texte 59/2024: Verkehrssektor auf Kurs bringen: Szenarien zur Treibhausgasneutralität 2045.
  16. Agentur für Arbeit Stuttgart, 13.8.2026, Presseinfo 21: Automobilwirtschaft: Neue Jobs für suchende Fachkräfte.